„Kommt herein mit FFP2“ steht am Eingang eines Geschäftes in der Frankfurter Altstadt. Am kommenden Sonntag (3. April) greifen vielerorts in Deutschland umfangreiche Corona-Lockerungen. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Deutschland öffnet wieder. Das Ende der Corona-Maßnahmen ist politisch beschlossene Sache. Die bisherigen Beschränkungen fallen größtenteils weg. Eine Übersicht, was in Baden-Württemberg und in den anderen Bundesländern ab Sonntag, 3. April, gilt.

Obwohl die Corona-Inzidenz in Deutschland weiterhin sehr hoch ist, ist politisch Entwarnung angesagt. Die allermeisten Schutzmaßnahmen fallen weg, auch wenn das Virus weiterhin grassiert.

Ab Sonntag (3. April) sind in den 16 Bundesländern nur noch einige wenige Corona-Schutzregeln – beispielsweise Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen – zugelassen.

Für lokale und regionale Hotspots können weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängt werden, wenn das jeweilige Parlament des Bundeslandes eine kritische Pandemie-Lage feststellt.

Hier ein Überblick über die Regelungen im Einzelnen:

Baden-Württemberg

Corona-Maßnahmen: Die grün-schwarze Landesregierung hat sich wegen weiter hoher Ansteckungszahlen zwar energisch gegen den Wegfall fast aller Corona-Schutzmaßnahmen gewehrt, doch ab Sonntag ist es soweit. Dann müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden und die Zugangsbeschränkungen fallen weg.

Ausnahmen sind nur noch begrenzt möglich – etwa in Kliniken oder Pflegeheimen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Keine Hotspot-Regelung: Die Landesregierung in Stuttgart sieht die Verantwortung für diese Entwicklung beim Bund, der den Ländern die Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen entzogen habe.

Da das Gesundheitssystem im Südwesten trotz hoher Ansteckungszahlen durch Covid-19-Patienten nicht überlastet ist, sei die zentrale Voraussetzung für die Hotspot-Regelung nicht erfüllt, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Deswegen könne das Land nicht handeln, weil die Gerichte eine präventive Regelung einkassieren würden. „Wir halten uns an die Gesetze des Bundes. Und wir halten uns auch an schlechte Gesetze“, so Kretschmann.

Einzelhandel: Im Einzelhandel fällt die generelle Maskenpflicht mit Ablauf des Samstags. Das heißt: Ab Sonntag (3. April) müssen Kunden beim Bäcker, und ab Montag (4. April) im sonstigen Einzelhandel generell keine Maske mehr tragen. Dies gilt – wie zuvor erwähnt –, weil die Landesregierung entschieden hat, Baden-Württemberg nicht zum Hotspot zu erklären.

Allerdings haben Einzelhändler die Möglichkeit – auf Basis des Hausrechts – weiterhin Maskenpflicht zu verhängen. Nach Auskunft von Michael Heinle, Sprecher des Handelsverbandes Baden-Württemberg, ist nicht damit zu rechnen, dass viele Händler von dieser Regelung Gebrauch machen werden: „Rückmeldungen von unseren Händlern deuten eher darauf hin, dass nur in sehr wenigen Geschäften weiterhin Maskenpflicht gelten wird.“

Zur Info: Hotspot-Regelung

Seit dem 20. März gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April sind danach bundesweit nur noch Basisschutzmaßnahmen geplant. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie etwa im Supermarkt gilt ab dem 3. März keine Maskenpflicht mehr. Die bisherigen Zugangsregeln wie 2G und 3G entfallen ebenfalls.

Die Bundesländer dürfen indes schärfere Maßnahmen für Hotspots anordnen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Als Hotspots gelten Orte und Regionen, in denen besonders viele Menschen an Covid 19 erkrankt sind.

Bundesländer mit Hotspots

Mecklenburg-Vorpommern hat sich bis zum 27. April zum Hotspot erklärt. Damit bleiben ein Abstandsgebot, Maskenpflicht in Innenbereichen und Testpflicht für Ungeimpfte in Hotels und Restaurants bestehen.

Auch Hamburg bleibt ein Hotspot. Damit gilt in der Hansestadt – zunächst für vier Wochen – eine Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel.

Bundesländer ohne Hotspots

Sachsen-Anhalt hat eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen abgelehnt.

In Sachsen wird es bei Basisschutzmaßnahmen bleiben.

Auch in Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Saarland fallen die meisten Schutzmaßnahmen weg, da eine Hotspot-Regelung laut den Landesregierungen nicht durchsetzbar sei.

In Bayern sind die Infektionszahlen weiterhin hoch. Dennoch hat sich die Staatsregierung in München für ein Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen entschieden. Weder landesweit noch in einzelnen Regionen wird es demnach Hotspots geben.

Auch Brandenburg lockert die Corona-Maßnahmen. Die Maskenpflicht an Schulen entfällt. Schüler müssen sich jedoch an mindestens drei Tagen pro Woche durch Selbsttests zu Hause testen. Auch im öffentlichen Nahverkehr wird die FFP2-Maskenpflicht beibehalten.

In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Bis zum 18. April besteht die Testpflicht für Mitarbeiter und Eltern in Kitas sowie generell in Pflegeeinrichtungen.

In Rheinland-Pfalz wird es keine Hotspot-Regelung geben. Die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen.

In Thüringen wird die bestehenden Corona-Maßnahmen verlängert, falls der Landtag in einer Sondersitzung am Donnerstag dem zustimmen sollte.