Verwaltungsgericht Köln Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Verwaltungsgericht Köln bescheinigt dem Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall einstufen zu dürfen. Das ist mehr als ein Stempel – die Behörde erhält dadurch weitreichende Ermittlungsbefugnisse. 08.03.2022