Am Arsenalplatz hat ein Jugendlicher einen Kontrahenten mit Messer und Schlagstock schwer verletzt. Foto: Werner Kuhnle

Nachdem er im vergangenen November drei Männer angegriffen hatte, ist ein Jugendlicher am Dienstag zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Ein 15-Jähriger ist am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht zu zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte im vergangenen November auf dem Ludwigsburger Arsenalplatz drei Männer mit Messerstichen und Schlägen mit dem Schlagstock verletzt, einen davon schwer.

Die Männer waren auf einer Grünfläche neben dem Arsenalplatz mit dem damals 14-jährigen Angeklagten und mehreren weiteren Personen in Streit geraten. Die Ursache war möglicherweise, dass ein 21-Jähriger aus der Gruppe in ein Gebüsch pinkelte. Als die Situation eskalierte, wollte ein 20-Jähriger den Streit schlichten und wurde deshalb vom Angeklagten mit einem Messer attackiert. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste in der Ludwigsburger Klinik operiert worden. Die beiden anderen Verletzten, sie sind 21 und 22 Jahre alt, wurden ambulant behandelt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte in dem achtwöchigen Prozess auf versuchten Totschlag plädiert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Täter den Tod seines Opfers in Kauf genommen hatte, weil er nicht nur mit dem Messer, sondern auch mit dem Schlagstock angriff. Für das Landgericht war allerdings kein direktes Tötungsdelikt nachzuweisen, stattdessen verurteilte es den 15-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen. Dieses Urteil bestätigte das Landgericht gegenüber unserer Zeitung.

Polizei ermittelt gegen mögliche Mittäter

Dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, hängt damit zusammen, dass das Landgericht dem Jugendlichen keine positive Sozialprognose ausstellte. Offensichtlich traute das Gericht dem Verurteilten nicht zu, ein straffreies Leben auf Bewährung zu führen. Zur genaueren Urteilsbegründung gab das Landgericht keine Auskunft, weil es sich um ein nichtöffentliches Verfahren gehandelt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat die Polizei gegen drei mögliche Mittäter ermittelt. Eine Person wurde vor dem Amtsgericht Ludwigsburg bereits verurteilt, beide Seiten haben aber Berufung eingelegt. Ein weiteres Verfahren läuft noch. Ohne Strafe kam dagegen der 13-jährige Mittäter davon. Da er zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig war, konnte er nicht angeklagt werden.