Die CDU-Politikerin Isabell Huber (Archivbild) Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Die CDU im baden-württembergischen Landtag kritisiert die Diskussion über Abtreibungen. Es gebe bereits Beratungsmöglichkeiten.

Stuttgart - Die CDU im baden-württembergischen Landtag hat die Pläne der Bundesregierung zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen scharf zurückgewiesen. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sei eine über Jahre gewachsene Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des Ungeborenen, sagte die Abgeordnete Isabell Huber am Donnerstag im Landtag. Es gebe bereits Beratungslösungen, auch sei der Schwangerschaftsabbruch rechtlich möglich. Deshalb handle es sich um eine Scheindebatte.

Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein normaler medizinischer Eingriff, es werde ungeborenes Leben beendet, sagte Huber, die in der CDU-Fraktion die Sprecherin für Familienpolitik ist. Mit der Abschaffung des Paragrafen werde der Abbruch aber nicht mehr die Ausnahme sein, sondern durch eine werbende Darstellung zur vermeintlichen Normalität. Der Schutz des ungeborenen Lebens falle dann weg, warnte sie.

Bundesregierung will Paragrafen abschaffen

Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP will den umstrittenen Gesetzesparagrafen 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt, so schnell wie möglich abschaffen. Dann sollen Ärzte öffentlich über Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.