Teure Nachsorge für Abdichtung, Bepflanzung und mehr: die ehemalige Deponie Am Lemberg in Ludwigsburg-Poppenweiler. Foto: Ralf Poller/Avant

Die Gebührenzahler müssen alleine für teurer werdende Problemdeponie-Nachsorgekosten aufkommen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat hat jetzt die Begründung für sein Ende April gesprochenes Urteil nachgeliefert.

Die Gebührenzahler im Landkreis haben es jetzt schwarz auf weiß, warum sie – und nicht die damaligen Mitverursacher aus Gewerbe und Industrie – für die teurer werdende Nachsorge von Deponien geradestehen müssen. Rückstellungen für die Kosten der Stilllegung und der Nachsorge der Deponien in den Gebührenkalkulationen vorzunehmen, verletze nicht das sogenannte Kostenüberschreitungsverbot, erklärte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag. Auch wenn die Ablagerungsphase der Deponien vorbei sei, könne die Rücklagenbildung für die Nachsorgekosten in die Kalkulation einfließen, damit künftige Gebührensprünge verhindert werden könnten. Das Urteil hat über den Landkreis Ludwigsburg hinaus Bedeutung.

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