Donald Trump, ehemaliger US-Präsident, hebt seine Hand beim Verlassen seines Wohnhauses. Foto: dpa/Yuki Iwamura

Ex-Präsident Donald Trump hat im Verleumdungsprozess vor Gericht ausgesagt – kam aber kaum zu Wort. Richter Lews Kaplan ließ lediglich drei Fragen seiner Anwälte zu. Die Infos zu dem Prozess aus den USA.

Ex-Präsident Donald Trump hat im Verleumdungsprozess vor Gericht ausgesagt - kam aber kaum zu Wort. Richter Lews Kaplan ließ am Donnerstag lediglich drei Fragen seiner Anwälte zu, auf die Trump nur mit Ja oder Nein antworten konnte, um ein Abschweifen des Ex-Präsidenten zu verhindern. In dem Zivilprozess fordert die Kolumnistin und Autorin E. Jean Carroll von Trump mehr als zehn Millionen Dollar (9,1 Millionen Euro) Schadenersatz für verunglimpfende Äußerungen. 

Der Gerichtstermin fand zwei Tage nach Trumps Sieg bei der Präsidentschaftsvorwahl der Republikaner im US-Bundesstaat New Hampshire statt. Damit ist Trump einer Präsidentschaftskandidatur näher gekommen. Der Ex-Präsident macht seine Probleme mit der Justiz mit inzwischen vier Anklagen zum Wahlkampfthema und stellt sich als Opfer einer „Hexenjagd“ der Demokraten dar, die aus seiner Sicht seine Rückkehr in das Weiße Haus verhindern wollen.

„Das ist nicht Amerika.“ 

Der 77-jährige Trump wies am Donnerstag den Vorwurf zurück, er habe irgendjemanden angewiesen, Carroll mit seinen Äußerungen zu schaden. „Sie hat etwas gesagt, das ich als falsch betrachtet habe“, hob Trump laut dem Bericht eines AFP-Korrespondenten an, bevor Richter Kaplan ihm das Wort abschnitt. Beim Verlassen des Gerichtssaals sagte Trump sichtlich aufgebracht: „Das ist nicht Amerika.“ 

Am Vorabend der Anhörung veröffentlichte Trump eine Salve von 37 verbalen Attacken gegen E. Jean Carroll auf seiner Online-Plattform Truth Social, um sie zu verleumden und die Glaubwürdigkeit ihrer Beweise infrage zu stellen. 

Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“.

Peinlicher Fehler des Ex-Präsidenten

Diese Verteidigungsstrategie hatte Trump selbst mit einem peinlichen Fehler durchkreuzt: Am Donnerstagvormittag wurden den Geschworenen erneut Videos von einer Befragung Trumps im Oktober 2022 vorgespielt. Damals hatte er bekräftigt, das er Carroll nicht kenne und sie „nicht sein Typ“ sei. Auf einem Foto aus den 1990er Jahren, das ihn und die Klägerin zeigt, verwechselte er allerdings Carroll mit seiner damaligen Frau Marla Maples.

In einem ersten Prozess war Trump im vergangenen Jahr wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung der Journalistin zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden. Zwei Wochen nach dem Urteil forderte Carroll in einer aktualisierten Klage aber eine noch härtere Bestrafung Trumps, nachdem dieser bei einem live übertragenen CNN-Bürgergespräch vor Millionenpublikum erneut Carrolls Vergewaltigungsvorwürfe bestritten und sie dabei auch noch als „Verrückte“ beleidigt hatte.

Zum Auftakt des zweiten Prozesses in der vergangenen Woche waren sowohl der 77-jährige Trump als auch die 80-jährige Carroll persönlich vor Gericht erschienen. Bei Carrolls Zeugenaussage saß Trump nur wenige Reihen entfernt.

Trump habe sie sexuell missbraucht, gelogen „und er hat meinen Ruf zerstört“, sagte die Kolumnistin und Autorin. Auf die Frage, wie Trump ihrem Ruf geschadet habe, sagte Carroll: „Früher war ich einfach als Journalistin bekannt, und jetzt bin ich als Lügnerin, Betrügerin und Verrückte bekannt.“ Sie zitierte damit Beleidigungen, die Trump ihr gegenüber ausgesprochen hat.

Carrolls Anwälte beschwerten sich über laute Kommentare Trumps während Carrolls Aussage und befürchteten, die Geschworenen könnten dadurch beeinflusst werden, wie CNN berichtete. Der Richter forderte Trump auf, leiser mit seinen Anwälten zu beraten, und drohte ihm auch mit einem Rauswurf aus dem Gerichtssaal.

Die Anhörung war wegen der Corona-Erkrankung einer Geschworenen sowie der Vorwahl in New Hampshire am Dienstag mehrfach vertagt worden.