Die FDP will die Rente mit 63 abschaffen, Kritik kommt insbesondere vom Koalitionspartner SPD. Foto: Picture alliance/dpa/Arne Dedert

Die FDP will mit einem Zwölf-Punkte-Plan ihr Profil schärfen, Kritik kommt vor allem aus der SPD. Arbeitsminister Heil sieht die abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht in Gefahr.

In der Debatte um Pläne der FDP für eine „Wirtschaftswende“ bekommt die Partei Unterstützung der deutschen Arbeitgeber. „Das Zwölf-Punkte-Papier der FDP ist hoffentlich ein Kickstart für die dringend erforderliche Debatte in der Koalition zum Standort Deutschland“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der „Rheinischen Post“. „Ich würde es begrüßen, wenn die Ampelkoalition die Vorschläge der FDP ernsthaft diskutiert und Reformen anpackt. Die Zeit bis zur kommenden Bundestagswahl darf nicht ungenutzt verstreichen.“

Liberales Zwölf-Punkte Papier

Das Zwölf-Punkte-Papier, das am Montag vom Parteipräsidium beschlossen worden war, enthält unter anderem folgende Forderungen:

  • härtere Sanktionen für Bürgergeldempfänger
  •  Ende der Rente mit 63
  • Abschaffung von staatliche Förderungen für Wind- und Solarenergieanlagen
  • Aussetzung des Lieferkettengesetzes
  • Bürokratieabbau, beispielsweise im Bausektor
  • Ermöglichung von mehr Überstunden für Arbeitende durch steuerliche Vorteile

FDP steht unter enormen Druck

Ein Leitantrag zu dem Thema für den Bundesparteitag am Wochenende werde noch umfassender sein als das nun vorgelegte Papier, betonte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Es sei ihm klar, „dass der ein oder andere Koalitionspartner dies nicht auf Anhieb nachvollziehen kann“, sagte er mit Blick auf die heftige Kritik insbesondere aus der SPD. Es gehe nicht darum, den Sozialstaat zusammen zu kürzen, sagte Djir-Sarai. Seine Partei steht mit Umfragewerten im Bund zwischen 4 und 5 Prozent besonders unter Druck.

SPD: Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bleibt

Arbeitsminister Hubertus Heil hatte die Pläne Anfang der Woche als „Unsinn“ bezeichnet und sein Nein zu einer Abkehr von der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren bekräftigt.

„Das sind Menschen, die mit 16, 17, 18 angefangen haben zu arbeiten. Und wer mit dem Blick auf die Realität dieser Menschen ein bisschen unterwegs ist in Deutschland, weiß, ist es nur billig und gerecht, dass man nach 45 Versicherungsjahren dann auch abschlagsfrei in Rente geht. Dabei wird es auch bleiben an dieser Stelle.“ Nötig seien flexible Übergänge in die Rente und eine weitere Steigerung der Beschäftigungsquote Älterer.

Was ist die Rente mit 63?

Die „Rente mit 63“ ist keine Rentenart, sondern ein umgangssprachlicher Begriff. Von der deutschen Rentenversicherung heißt es dazu: „Er beschreibt zwei verschiedene Altersrenten, die bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können.“ Konkret handelt es sich dabei um:

  • „Die Altersrente für langjährig Versicherte“: Diese kann nach 35 Beitragsjahren bezogen werden. Frühestens besteht ein Anspruch darauf mit 63 Jahren. Allerdings wird die Rente dann nur mit Abschlägen bezahlt. Für jeden Monat, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher als geplant in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozentpunkte abgezogen – maximal sind es 14,4 Prozent.
  • Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ist abschlagsfreie, auch beim Renteneintritt zum 63. Lebensjahr. Das ist nicht mehr für Versicherte, die 1953 oder später geboren wurden. „Für sie steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, heißt es von der deutschen Rentenversicherung.

Wer wissen möchte, wann er oder sie frühestens in Rente gehen kann, kann sich das mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner errechnen lassen.