Im neuen Rettungsdienstplan ist außerdem geplant, die sogenannte Hilfsfrist von derzeit 15 auf 12 Minuten zu verkürzen. Foto: dpa/Patrick Seeger

Telenotärzte gibt es bereits in anderen Bundesländern wie etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Jetzt soll es die Möglichkeit, Notärzte per Video zu konsultieren, auch im Südwesten geben.

In Baden-Württemberg soll es bald die Möglichkeit geben, Notärzte bei Rettungseinsätzen per Video zu konsultieren. Das sieht der neue Rettungsdienstplan vor. „Der Entwurf befindet sich aktuell in der Endabstimmung zwischen dem Innenministerium und den Kosten- und Leistungsträgern im Rettungsdienst“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Darin sei erstmals ein telenotärztliches System vorgesehen. Telenotärzte gibt es bereits in anderen Bundesländern wie etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen.

Was der Rettungsdienstplan vorsieht

Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) begrüßte die Pläne grundsätzlich. Allerdings gebe es bisher dafür nur zwei Pilotstandorte in Freiburg und Ludwigsburg. Von der Möglichkeit einer flächendeckenden Versorgung mit Telenotärzten sei man bisher weit entfernt.

Im neuen Rettungsdienstplan ist außerdem geplant, die sogenannte Hilfsfrist von derzeit 15 auf 12 Minuten zu verkürzen. Eine gesonderte Hilfsfrist für Notärzte soll es dann nicht mehr geben. Unter Hilfsfrist versteht man die Zeit, die ab Eingang des Notrufes bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Notfallort maximal verstreichen darf. Bisher ist vorgeschrieben, dass Retter in 95 Prozent der Notfalleinsätze in spätestens 15 Minuten beim Patienten sein müssen. Diese Vorgaben waren aber im vergangenen Jahr fast immer gerissen worden.