Die Deponie Am Lemberg in Poppenweiler verschlingt in der Nachsorge rund 45 Millionen Euro. Foto: Archiv (Ralf Poller/avanti)

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt dem Landkreis Ludwigsburg Recht. Der Kreis hatte den Bürgern Mehrkosten für die Deponie-Nachsorge zugemutet. Dagegen hatten Bürger geklagt.

Der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) ist mit seiner Normenkontrollklage gegen den Landkreis Ludwigsburg gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim wies die Klage ab. Das gaben die Richter am Mittwochvormittag bekannt. Für die Haushalte im Kreis Ludwigsburg bedeutet das Urteil, dass sich an den bisherigen Gebührenbescheiden nichts ändert.

Die Müll-Initiative hatte dem Landkreis vorgeworfen, er wälze höhere Nachsorgekosten an Deponien auf die Bürger ab. Das VGH-Urteil dürfte auch für andere Landkreise mit Abfallgesellschaften richtungsweisend sein. Denn Kostensteigerungen in der Nachsorge von Deponien gibt es auch an anderen Orten.

Konkret drehte sich der Streit um höhere Kosten in der Nachsorge der beiden Deponien Am Lemberg im Ludwigsburger Stadtteil Poppenweiler und Burghof im Vaihinger Ortsteil Horrheim. Dort waren die Kosten im Jahr 2020 gegenüber einem Gutachten aus dem Jahr 2016 um mehr als 60 Millionen Euro auf insgesamt 125 Millionen Euro explodiert. Der Initiativkreis Müllgebühren sah die Haushalte zu Unrecht belastet. Sie klagte dagegen, dass der Landkreis in den Jahren 2021 und 2022 je 3,5 Millionen Euro für die Nachsorge in der Gebührenkalkulation veranschlagte.

Eine Begründung für ihr Urteil gaben die Richter des VGH nicht. Sie hatten am 27. April verhandelt und ihren Richtspruch für den 3. Mai angekündigt. Eine Urteilsbegründung werde erst in einigen Wochen bekannt gegeben.