Mit der Alarmstufe verschärfen sich auch die Regeln für nicht-immunisierte Sportler. Foto: Eibner/Fleig

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Für den Sport bedeutet das: Im Innenraum ist nur noch 2G erlaubt. Gleiches gilt für Zuschauer – auch im Freien. Wettbewerb und Training draußen dürfen unter 3G+ durchgeführt werden.

Kreis Böblingen - Sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatienten in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Das ist seit Mittwoch der Fall – mit Auswirkungen auch auf den Amateursport.

Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung für weder geimpfte noch genesene Personen weitere Einschränkungen vor.

Training und Wettbewerb im Innenraum nur noch mit 2G

Für Amateur-Spieler gilt nun sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb 3G+ im Freien und 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauern ist der Zutritt zu Veranstaltungen nur mit 2G-Nachweis gestattet. „Ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien“, schreibt der Württembergische Fußballverband in einer Pressemitteilung.

Beschäftigte im Sinne der Verordnungen, das heißt Vereinstrainer (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler profitieren von einer Ausnahmeregelung. Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests für Sport draußen wie drinnen. Alle Schüler werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Heimverein hat eine Prüfpflicht

Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem vom WFV mit dem Kultusministerium abgestimmten, bereitgestellten Formular bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Gastgeberüberlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchführen. „Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können“, betonen die Verantwortlichen des Verbandes.

Der Spielbetrieb im WFV soll definitiv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden. Harald Müller, der Vorsitzender des Verbandsspielausschusses, sagt dazu: „Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene ohne erheblichen Aufwand am Spiel teilnehmen können. Dennoch halten wir es für richtig, den Spielbetrieb für die Mehrheit unserer geimpften Fußballer, Funktionäre, Schiedsrichter und Zuschauer weiter zu ermöglichen.“

Aufruf zur Impfung

Natürlich baue man auf die Hoffnung, dass sich die Lage in den Krankenhäusern schnell entspannt und wieder alle auf den Sportplatz kommen dürfen. „Wir möchten den Ungeimpften jedoch dringend empfehlen: Schützt euch, schützt die Personen in eurer Umgebung, und lasst euch impfen“, so Müller.