Nerviges Klingeln im Klassenraum: An vielen Schulen gibt es Klagen über die Nutzung von Smartphones. Neuseeland reagiert jetzt mit einem kompletten Handy-Verbot. Und we ist die Lage in Deutschland?
Die neue konservative Regierung in Neuseeland will künftig Mobiltelefone an allen Schulen verbieten. Der im Wahlkampf angekündigte Plan werde in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit umgesetzt, sagte der Anfang der Woche vereidigte Ministerpräsident Christopher Luxon am Freitag (1. Dezember) beim Besuch einer Schule in Auckland.
„Ich werde nicht tatenlos zusehen, wie die Bildungserfolge nachlassen, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war“, schrieb der Regierungschef auf der Plattform X (vormals Twitter).
Was soll das Handy-Verbot bringen?
Nach Angaben seiner National Party sollen so Konzentration und Leistungen der Schüler gesteigert werden, wie die Partei auf ihrer Webseite schreibt. Viele Schulen hätten bereits nach einem Handy-Verbot positive Ergebnisse erzielt – auch im Ausland. Auch Minister und Abgeordnete sollen während Kabinetts- und Fraktionssitzungen ihre Smartphones abgeben, um fokussierter arbeiten zu können.
Frankreich hatte schon 2018 ein Handy-Verbot an Schulen erteilt, die Niederlande und Großbritannien wollen nachziehen. In Deutschland wird das Thema ebenfalls diskutiert, der deutsche Lehrerverband hatte sich aber erst kürzlich gegen ein absolutes Verbot ausgesprochen.
Handys an deutschen Schulen: Was ist erlaubt? Was ist verboten?
Darf eine Schule Handys generell verbieten?
Das ist nicht möglich. Die Schule müssen sich auch im Fall von Smartphones an das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes halten. Allerdings kann jede Schule eine eigene Hausordnung erlassen, die ein gewissen Spielraum gibt. So erlaube einige Schulen erlauben das Telefonieren auf dem Schulhof oder in eigens dafür eingerichteten Handy-Zonen.
Bayern ist hinsichtlich der Handynutzung besonders. Laut Schulgesetz geregelt müssen Mobilfunktelefone auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein (Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).
Ist Mitbringen erlaubt, Einschalten aber nicht?
Das ist die gängige Regel an vielen Schulen in Deutschland. Schulen können die Nutzungszeit für Smartphones während der Schul-und Unterrichtszeit einschränken oder sogar ganz verbieten. Aber: Sie können Schülern nicht generell untersagen, Handys mit in die Schule zu bringen und sie nach der Schulzeit außerhalb des Schulgeländes zu verwenden.
Darf die Schule die Nutzung generell verbieten?
Ja, das ist gesetzlich erlaubt – und das sogar während der Unterrichtspausen. Dazu erklärt das Kultusministerium Baden-Württemberg: „In den Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler losgelöst von der unterrichtlichen Anspannung vor allem untereinander ins Gespräch kommen, um die Kameradschaft zu pflegen und ggf. Spannungen und Konflikte abzubauen. Daher hat die Schule auch das Recht, die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof für den Regelfall zu untersagen.“
Dürfen Lehrer Handys von Schülern konfiszieren?
Auch das geht. Die Schulgesetze der Bundesländern erlauben Lehrern generell, Maßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht stattfinden zu lassen. Gegenstände jedweder Art – also auch Smartphones – wegzunehmen ist zulässig. Allerdings darf diese Maßnahme nicht aus disziplinarischen Gründen erfolgen, etwa weil ein seine Hausaufgaben nicht gemacht hat oder zu spät gekommen ist.
Wie lange kann die Schule ein Smartphone wegnehmen?
Nicht jede Frage ist in den Schulgesetzen eindeutig geregelt, so auch diese nicht. Die Schule muss sich in diesen Fall wie in anderen Fällen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Ein Handy dar also nur solange in Gewahrsam genommen werden, wie es erforderlich und angemessen ist, um die Störung des Schulunterrichts zu unterbinden. Als Regel gilt: Spätestens am Ende des Unterrichtstags muss sie das Mobiltelefon wieder rausrücken.
An wen wird das Handy zurückgegeben?
Viele Schulen regeln die Rückgabe so, dass das eingezogene Handy im Sekretariat oder bei der Schulleitung persönlich abgeholt werden muss. Manche Schulen bestehen darauf, dass die Schüler ihr Gerät in Anwesenheit ihrer Eltern abholen. Selbst übers Wochenende darf das Handy einbehalten werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az. 3 K 797.15): Auch wen ein Schüler ohne sein eingezogenes Handy nach der Schule für seine Eltern „plötzlich unerreichbar“ sei, begründe noch keine schwerwiegenden Grundrechtseingriff.