Der frühere LKA-Chef Ralf Michelfelder äußerte sich im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizeiaffäre. (Archivbild) Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Scharfe Kritik im U-Ausschuss zur Polizeiaffäre: Der ehemalige Chef des Landeskriminalamts lässt kein gutes Haar an der Eignung des freigestellten Inspekteurs der Polizei.

Der ehemalige Chef des Landeskriminalamts (LKA), Ralf Michelfelder, hat im Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizeiaffäre scharfe Kritik an der Eignung des freigestellten Inspekteurs der Polizei geäußert. „Er besaß das fachliche Niveau aus meiner Sicht nicht“, sagte Michelfelder am Montag im Landtag.

Der Inspekteur der Polizei, der sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht wegen sexueller Nötigung verantworten muss, war vor seiner Ernennung zum höchsten Polizeibeamten des Landes Vizepräsident des Landeskriminalamts und Stellvertreter von Michelfelder.

Ex-LKA-Chef: . „Ich sah diese Entscheidung als Sicherheitsrisiko“

Auf die Position des stellvertretenden LKA-Chefs sei der heutige Inspekteur gegen sein ausdrückliches Veto gekommen, erklärte Michelfelder. Er habe einen anderen Bewerber für deutlich besser geeignet gehalten und das auch im Protokoll der Besetzungskonferenz festhalten lassen. „Ich sah diese Entscheidung als Sicherheitsrisiko“, sagte Michelfelder. Aus seiner Sicht habe der heutige Inspekteur keine ausreichende operative Erfahrung für die stellvertretende Leitung des LKA gehabt.

Michelfelder: Polizei-Inspekteur „unsicher“ und „lustlos“

Als stellvertretenden Chef des LKA habe er den heutigen Polizei-Inspekteur „unsicher“ und „lustlos“ erlebt. Auch mit dessen Leistungen sei er nicht zufrieden gewesen. „Jeden wichtigen Vorgang, der über seinen Tisch ging, musste ich nochmals überprüfen und korrigieren“, sagte Michelfelder. Andere Zeugen im Untersuchungsausschuss hatten die Leistungen immer als überdurchschnittlich bezeichnet.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit sexueller Belästigung in Landesbehörden, der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Thomas Strobl (CDU).