Die Umgehungsstraße soll vom unteren Bildrand entgegen dem Uhrzeigersinn um den größten Teil Affalterbachs herum führen Foto: W. Kuhnle

Das Thema spaltet die Gemeinde Affalterbach seit Jahren: Soll und kann die geplante Umgehungsstraße gebaut werden? Am 5. Juli wird am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Klage betroffener Landwirte erörtert.

Es dürfte wohl kein anderes Thema geben, das die Gemeinde am Apfelbach so sehr spaltet wie die Frage, ob eine Ortsentlastungsstraße gebaut werden soll oder nicht. Die Befürworter, allen voran die Gemeindeverwaltung, aber auch die Anwohner der stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, argumentieren mit der immensen Verkehrsbelastung im Ort – meistens handelt es sich dabei um reinen Durchgangsverkehr.

Die Terminankündigung liest sich nüchtern

Die Gegner, vor allem die eigens für den Widerstand gegen die Straßenbaupläne gegründete Gemeinderatsfraktion ULA (Unabhängige Liste Affalterbach), aber auch betroffene Landwirte, führen die zunehmende Flächenversiegelung und den notwendigen Schutz des Beckentals ins Feld, das, so die Pläne, von einer großen Brücke überquert werden würde. Unterstützung erhalten sie dabei von etlichen Bewohnern der bislang ruhigen Gartensiedlung Birkhau, die sich dadurch vom Ortskern abgeschnitten fühlen würden und wohl den Lärm der Umgehungsstraße mitbekommen würden.

Der Streit geht in der kommenden Woche in eine neue und möglicherweise entscheidende Runde: „E., G. und H. gegen Gemeinde Affalterbach wegen Gültigkeit der Satzung der Gemeinde Affalterbach vom 9.7.2020 über den Bebauungsplan ‚Ortsentlastungsstraße Affalterbach’“ – so nüchtern liest sich die Terminankündigung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Hinter den Kürzeln E., G. und H. stecken drei betroffene Landwirte, die den Bau der Umgehungsstraße unbedingt verhindern wollen.

Die Beteiligten halten sich im Vorfeld bedeckt

Wie wichtig diese so nüchtern angekündigte Entscheidung für Kläger und Beklagte sein wird, lässt sich schon daran ablesen, dass sich der sonst offene und eher mitteilungsfreudige Bürgermeister Steffen Döttinger sehr bedeckt hält, wenn er zu dem anstehenden Gerichtstermin befragt wird. „Es sind drei Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan anhängig. Wir werden zu dem Termin mit einigen Experten anreisen. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen; wir warten in Ruhe ab, bis das Urteil vorliegt. Das wird wohl nicht am selben Tag gesprochen werden.“

Die drei klagenden Landwirte wollten sich entweder ebenfalls nicht äußern oder waren nicht zu erreichen. Vom Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofs ist zu hören: „In den drei Normenkontrollklagen wenden sich Landwirte gegen den Bebauungsplan für die Ortsumgehung Affalterbach.“ Das tun sie aus mehreren Gründen: So wird bemängelt, im Bebauungsplan werde das Plangebiet fehlerhaft abgegrenzt, naturschutzrechtliche Verbote stünden ihm entgegen, die Finanzierung sei nicht gesichert und wegen einer fehlerhaften Verkehrsuntersuchung sei der Bebauungsplan auch nicht erforderlich. „Weiter rügen die Antragsteller unter anderem Abwägungsmängel bezogen auf die Verkehrsuntersuchung, Alternativmaßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und ihre jeweiligen beziehungsweise auch allgemeine landwirtschaftliche Belange“, so der Pressesprecher. In naturschutzrechtlicher Hinsicht gehe es um Biotop- und Artenschutz, konkret für Feldlerche, Steinkauz, Fledermaus und Schleiereule.

Die Argumente pro und kontra sind seit Langem bekannt

Damit werden die Argumente vorgebracht, die auch die ULA regelmäßig nennt. Immer wieder brachten deren Mitglieder in Gemeinderatssitzungen andere Optionen vor, um des Verkehrslärms Herr zu werden, etwa durch geförderte Lärmschutzfenster und kontrollierte Wohnungslüftung. Die Anwohner stark belasteter Straßen halten dem entgegen, dass man zu den Stoßzeiten teils gut fünf Minuten brauche, wenn man die Straße überqueren wolle.

Was die Belange des Naturschutzes und der Landwirtschaft angeht, hat die Verwaltung eine Umweltverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben, die zu folgenden Ergebnissen gekommen ist: Der Verlust hochproduktiver Flächen sei nicht kompensierbar und gehe zulasten der landwirtschaftlichen Betriebe. In gewissem Rahmen könnten die Folgen durch eine Zweckflurbereinigung gemindert werden. Das Beckental werde durch eine Ortsentlastungsstraße großflächig neu verlärmt, was Beeinträchtigungen für die ruhige, landschaftsgebundene Erholung, aber auch die Kurzzeiterholung in siedlungsnahen Freiräumen nach sich ziehe. Im Hinblick auf die Feldlerche könne man durch entsprechende Maßnahmen eine Beeinträchtigung weitestgehend reduzieren. Aber: Den nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft und Erholungsfunktion stünden Verbesserungen für die Kerngemeinde selbst gegenüber.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, die Planung für eine Ortsentlastungsstraße sei ein „unter den gegebenen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der vielfältigen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung und letztlich Kompensation nachteiliger Umweltauswirkungen“ ein tragfähiger und relativ gesehen umweltverträglicher Lösungsansatz zur Beseitigung der Verkehrsprobleme. Man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis nun die Verwaltungsrichter kommen.