Das Landgericht in Offenburg hat über den Fall entschieden. (Symbolbild) Foto: dpa/Volker Hartmann

Nachdem eine Fünfjährige einen Unfall auf einem Indoorspielplatz hatte, haben die Eltern auf Schmerzensgeld geklagt. Nun hat das Landgericht Offenburg ein Urteil gesprochen.

Nach dem Unfall eines fünfjährigen Mädchens auf einem Indoorspielplatz sind die Eltern vor Gericht mit einer Schmerzensgeldklage gescheitert. Die Betreiberin des Spielplatzes müsse nicht für den Armbruch des Kindes haften. Das entschied eine Berufungskammer des Landgerichts in Offenburg (Ortenaukreis) laut einer Mitteilung vom Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des örtlichen Amtsgerichts. (Rechtssache 1 S 76/22)

Das Mädchen rannte damals durch die Halle und stieß mit einem Kind zusammen, das eine Rutsche heruntergerutscht war, wie das Gericht berichtete. Die Eltern der Fünfjährigen argumentierten, der Endbereich der Rutsche hätte besser gesichert werden müssen, um die Gefahr von Zusammenstößen zu vermeiden. Die Eltern forderten laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 3000 Euro.

Das Landgericht wies im Urteil von Ende Juni darauf hin, die Betreiberin des Indoorspielplatzes habe die DIN-Normen beachtet. „Auf Spielplätzen sollen Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Grenzen kennenzulernen und mit Gefahren des täglichen Lebens umzugehen und diese zu beherrschen“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.Dieser Zweck würde vereitelt, wenn Kinder bei Spielgerätenkeinen Gefahren ausgesetzt werden dürften.