Björn Höcke (Mitte) wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Björn Höcke wird vorgeworfen, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet zu haben. Am dritten Verhandlungstag wird es jetzt wohl doch keine Plädoyers geben. Davor müsse zuerst noch die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle an der Saale werden laut einer Gerichtssprecherin doch keine Plädoyers und kein Urteil erwartet. Zunächst müsse die Beweisaufnahme geschlossen werden. Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnten dann am nächsten geplanten Verhandlungstag am 14. Mai gehalten werden. Auch das Urteil solle dann fallen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch am Rande des dritten Verhandlungstags am Freitag in Halle. Höcke wird vorgeworfen, wissentlich einen verbotenen Nazi-Spruch in einer Rede verwendet zu haben. 

Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde Mitte April eröffnet. Es ist der erste dieser Art gegen Höcke. Ausgangspunkt für die Anklage der Staatsanwaltschaft war eine Rede des Politikers im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn auch vor Gericht entschieden zurückgewiesen. 

Zu Beginn des dritten Verhandlungstags hatten Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung verschiedene Anträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche „Gesinnung aus der Tat spricht“. Eines der Videos soll auch eine Rede zeigen, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage gegen ihn erhoben. Diese ist derzeit nicht Teil der Verhandlung. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.