Ein Baby zur Welt bringen, kann sehr anstrengend sein. Danach ist es wichtig, sich gut um ein Neugeborenes zu kümmern. Frauen haben deshalb das Recht auf Mutterschutz. Auch Väter sollen jetzt extra Urlaub bekommen. Was sich ändern soll.
Die Geburt eines Kindes ist eine große Freude. Für die Mutter ist sie aber auch körperlich anstrengend. Das gilt nicht nur für die Geburt, sondern auch für die Wochen danach. Der Körper muss sich erholen, und das Baby braucht gleichzeitig viel Aufmerksamkeit und Betreuung. Der Mutterschutz soll also für die Gesundheit von Frauen sorgen. Welche Änderungen es 2023 bzw. 2024 geben wird, erklären wir hier:
Was ist Mutterschutz?
Laut Bundesfamilienministerium ist der Mutterschutz ein besonderer Schutz für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schwanger sind oder ein Kind stillen. Geschützt werden sowohl die Mütter als auch die Kinder, sowohl vor der Geburt als auch danach.
Was sieht der Mutterschutz bisher vor?
Bisher bekommen nur Mütter Urlaub, wenn sie ein Kind zur Welt gebracht haben. Die Frauen dürfen bis acht Wochen danach nicht arbeiten. Lohn bekommen sie aber trotzdem von ihrer Arbeitsstelle.
Wenn aber ein Vater sich auch viel kümmern will, muss er dafür einen Teil von seinem üblichen Jahresurlaub verbrauchen. Das soll sich künftig ändern.
Was beinhaltet der Mutterschutz?
• Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
• besonderer Schutz vor Kündigung
• Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt
• Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots
Welche Frauen werden geschützt?
• Mutterschutz gibt es für alle schwangeren und stillenden Beschäftigten
• Es kommt nicht auf die Art des Arbeitsverhältnisses an (Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung, Mini-Job, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst, Arbeit in einer Behindertenwerkstatt etc.)
Wie lange gilt der Mutterschutz?
• Die Mutterschutzfristen beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden in der Regel acht Wochen nach der Geburt.
• Wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen.
• Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz zwölf Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
• Die Mutterschutzfrist endet zwölf Wochen nach der Geburt, wenn Zwillinge, Drillige oder weitere Mehrlinge zur Welt kommen.
• Bei Geburten von Kindern mit Behinderung, kann man ein Verlängerung der Schutzfrist bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Was soll sich ändern?
Die bisherigen Regeln zum Mutterschutz will Bundesfamilienministerin Lisa Paus erweitern. Väter und gleichgeschlechtliche Partner sollen künftig zehn Arbeitstage Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes bekommen können. Auch jemand aus dem Freundeskreis könnte von der Regelung profitieren, wenn eine Mutter alleinerziehend ist. Die Väter sollen extra freibekommen, ohne dabei auf Geld verzichten zu müssen. Auch wenn etwa zwei Frauen eine Familie sind, und ein Kind bekommen, soll das gelten.
Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vor. Bis das Gesetz aber vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, dürfte es aber wohl noch bis 2024 dauern.
Warum soll das gemacht werden?
Die Idee, im Mutterschutz auch Väter einzubeziehen, gibt es schon länger. Und zwar nicht nur bei uns. Auch die Europäische Union verlangt einen sogenannten Vaterschaftsurlaub. Weil Deutschland Mitglied in diesem Länderbündnis ist, muss es sich dafür eine Regel überlegen. Dafür hat die Familienministerin nun einen Vorschlag gemacht.
Neu ist auch, dass das Geld für diese Kinderzeit nicht von den Arbeitgebern kommt, wie bei den Müttern, sondern umgelegt werden soll. Die Idee hinter dem neuen Gesetz ist: Eltern sollen sich die Aufgaben in der Familie besser aufteilen können. Kommen wird es vermutlich erst im nächsten Jahr.