Deutsche Unternehmen, die auf (Vor-)Arbeit in der Dritten Welt angewiesen sind, sollen für den Schutz der Menschenrechte bei den Lieferanten gerade stehen. Foto: imago images/Joerg Boethling

Von Januar an werden bereits Unternehmen ab 1000 Beschäftigten für die Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht genommen. Dass die EU noch eine weitere Verschärfung plant, bringt die Verbände auf die Palme.

Vom 1. Januar an müssen bereits Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen. Damit werden sie für die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette mitverantwortlich gemacht. Seit dem Jahresbeginn 2023 galt dies nur für große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden.