Zwei Schüler begeben sich bei eisigen Temperaturen früh morgens auf den Weg zur Schule. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

An heißen Sommertagen hoffen viele Schulkinder auf hitzefrei. Aber wie ist das im Winter, wenn es eisig wird? Diese Kriterien gelten an Baden-Württembergs Schulen.

Für den Fall, dass die Sommerhitze das Lernen erschwert, gibt das Kultusministerium den Schulleiterinnen und Schulleitern Kriterien an die Hand, mit denen sie eine Entscheidung treffen können, ob es hitzefrei gibt oder nicht. Aber wie ist das im Winter, wenn die Temperaturen sinken statt steigen?

Auch in der Energiekrise sieht der Gesetzgeber klare Regelungen für die Raumtemperatur im Klassenzimmer vor. Diese muss in Baden-Württemberg mindestens 20 Grad bei leichten sitzenden Tätigkeiten betragen. Das gilt sowohl für Schulen als auch für Kindertageseinrichtungen. Ende September teilte das Kultusministerium mit, dass diese Regelung trotz Energieknappheit bestehen bleiben muss. Beim Lüften darf die Raumtemperatur allerdings unterschritten werden.

Energie sparen, wenn möglich

Aufgrund der Energieknappheit sind die Schulen aber angehalten, individuell Energie einzusparen – etwa in ungenutzten Klassenräumen, Fluren oder Treppenhäusern könne weniger beheizt und beleuchtet werden.

Wenn draußen Extremtemperaturen im Minusbereich herrschen, gibt es aber kein entsprechendes Pendant zum hitzefrei, teilt das Kultusministerium mit. Sollte es in den Wintermonaten trotzdem zu einer akuten Energienotlage kommen, gehören Schulen und Kitas zu den Institutionen, die bevorzugt mit Energie versorgt werden sollen, heißt es seitens des Ministeriums. Schulschließungen in Form von Kältefrei seien nicht Gegenstand der Planungen.

Ausnahmen gebe es nur in Sonderfällen. In vergangenen Jahren sorgten etwa gefrorene Wasserleitungen in Schultoiletten in Essen und gefrorene Heizungsrohre in Container-Klassenzimmern in Pforzheim für kälte- beziehungsweise frostfrei. Auch, wenn die Schulbeförderung zum Beispiel durch Schneechaos erschwert wird, kann der Unterricht ausfallen. In der Regel entscheiden die Städte, Gemeinden oder die Schulen selbst darüber.