Das Motiv des 39-Jährigen, der am Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilt wurde, war während des Prozesses nicht deutlich geworden. Foto: dpa/Patrick Seeger

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 39-Jährigen zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „verstörenden Tat“.

Weil er einen Schweizer Camper am Rheinufer in Jestetten im äußersten Süden Baden-Württembergs mit einem Holzscheit tötete, ist ein 39-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht Waldshut-Tiengen am Donnerstag mitteilte, brachte er sein Opfer mit mindestens sechs massiven Schlägen auf den Schädel zu Tode. Es handele sich um eine „verstörende Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Hauser.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich der 31-jährige Schweizer Anfang Juni am Flussufer eine Lagerstätte mit Hängematte eingerichtet. Passanten entdeckten nach der Bluttat die Leiche.

Angeklagter hatte die Tat gestanden

Der aus Lettland stammende Angeklagte hatte in einer von seinem Verteidiger im Prozess verlesenen Erklärung gestanden, den Mann getötet zu haben. Das Motiv war aber nicht deutlich geworden. Wie das Gericht nun mitteilte, belegten auch die polizeilichen Ermittlungen die Tatschuld des 39-Jährigen. Deutsche und Schweizer Ermittler hätten in dem Fall gut zusammengearbeitet.

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von 14 Jahren gefordert hatte. Der Mann wurde wegen Totschlags verurteilt – sogenannte Mordmerkmale wie beispielsweise Habgier oder Heimtücke stellte die Kammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann angefochten werden. Zuständiges Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof, wie das Gericht mitteilte.