Der Angeklagte verbirgt im Verhandlungssaal des Landgerichts im Juli sein Gesicht. Foto: dpa/Stefan Puchner

Vor mehr als einem Jahr starb eine Schülerin bei einem Messerangriff. Der Täter hatte nach der Verurteilung Revision eingelegt. Jetzt teilt der Bundesgerichtshof mit, dass das Urteil rechtskräftig ist.

Mehr als ein Jahr nach dem blutigen Angriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) ist das Urteil in dem Mordprozess rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag mitteilte, bestätigte die Behörde die Verurteilung eines Eritreers.

Das Landgericht Ulm hatte den Täter Anfang Juli wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Mann, der als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen war, hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

Täter wollte Sachbearbeiter im Landratsamt töten

Die Freundinnen waren am 5. Dezember vergangenen Jahres auf dem Schulweg, als der Mann sie mit einem Messer attackierte. Die 13-Jährige griff er zuerst an, wie der Bundesgerichtshof mit Verweis auf das Ulmer Landgericht mitteilte. Die 14-Jährige tötete er demnach mit mindestens 19 Stichen. Er habe sich in der irrigen Annahme, die Schülerinnen hätten das Messer gesehen, als sie an ihm vorbeiliefen, und würden nun die Polizei verständigen, zur Tötung entschlossen. Er war demnach auf dem Weg zum Landratsamt, um dort den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiter zu töten, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigert hatten.

Wichtiger Schritt für die Familie

„Ich habe heute Morgen mit dem Vater gesprochen“, sagte der Anwalt der Familie der getöteten 14-Jährigen am Montag. „Er war erleichtert.“ Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei wichtig gewesen, nun könne die Familie einen Schritt nach vorn machen.

„Wir haben die Entscheidung des BGH mit Erleichterung aufgenommen“, erklärte auch die Anwältin der Familie der 13-Jährigen. „Jetzt haben wir Gewissheit, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat abgeschlossen ist und es nicht zu einer erneuten Verhandlung kommt.“ Für die Familie sei das ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg. Die Verteidigerin des Täters erklärte am Montag, sie erhoffe sich für alle Beteiligten, aber auch für ihren Mandanten, dass man nun damit abschließen könne.