Die neue Grundsteuer-Berechnung soll von 2025 an gelten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Jens Büttner

Nur schleppend erhalten die Finanzämter Grundsteuererklärungen von Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen zurück, obwohl die Fristen bereits verstrichen sind.

In Baden-Württemberg fehlen weiterhin zahlreiche Grundsteuererklärungen. Die Finanzämter erhalten diese nur schleppend von Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen zurück. Laut einer Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart wurden für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, inzwischen rund 90 Prozent der Erklärungen abgegeben.

Die verlängerte Frist lief bis zum 31. Januar. Deutlich schlechter sieht es bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, aus. Hier belaufe sich die Quote auf etwa 28 Prozent. Die Frist endete Ende März.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.