„Ich lass mir doch nicht von Gewohnheitstrinkern das Kiffen verbieten,“ sagt Schriftsteller Helge Timmerberg. Nicht nur er freut sich auf die Legalisierung von Cannabis. Foto: dpa/Fabian Sommer

Voraussichtlich können sich Erwachsene demnächst ganz legal mit Cannabis versorgen. Eine wichtige Hürde im Bundesrat muss das Cannabisgesetz aber noch nehmen. Auch andere Fragen sind noch offen.

Der Schriftsteller Helge Timmerberg kifft seit 1968. 50 000 Joints will er seitdem geraucht haben. Sollte Cannabis in Deutschland legalisiert werden, ginge für ihn ein Traum in Erfüllung. Seit Jahrzehnten wirbt er für die Legalisierung der Droge, letztes Jahr hat er ein Buch mit dem Titel „Joint Adventure“ veröffentlicht.

„Leute wie ich werden glücklich sein, dass sie eine Alternative zum Hausdealer haben, weil der ist auch mal im Urlaub,“ sagte er unlängst der TAZ mit Blick auf die Pläne der Ampel-Regierung.

Wie viel Gramm Cannabis werden legal?

Am 1. April könnte es so weit sein: Einem im Februar vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zufolge soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt werden soll für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Cannabis-Legalisierung nicht zum 1. April?

Eine Hürde gibt es jedoch noch: Das Gesetz kommt am 22. März in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen. Ein Szenario, das durchaus realistisch ist und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Bedrängnis bringen könnte.

Unter den Ländern formiert sich nämlich Widerstand gegen das Gesetz: Drei damit befasste Ausschüsse der Länderkammer empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt beispielsweise vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen. Lauterbach hat deshalb davor gewarnt, die geplante Legalisierung von Cannabis zum 1. April im Bundesrat zu verzögern.

„Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft“, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. „Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.“

Verfassungsklage gegen Cannabis-Legalisierung?

Darüber hinaus haben die Landesinnenminister von CDU und CSU angekündigt, eine Klage gegen die teilweise Cannabis-Legalisierung zu prüfen. „Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und einimmenser Aufwand zukommen. Das wollen wir auf keinen Fall akzeptieren“, sagte ihr Sprecher, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), nach einem Treffen.

„Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist deshalb das Mindeste, was wir zur Entschärfung der größten Defizite in diesem Gesetzentwurf leisten können. Wir prüfen auch eine Klage dagegen.“

Der Gesetzentwurf sei an vielen Stellen unscharf, enthalte eine unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen, und die Vielzahl von Detailregelungen verursache erhebliche Rechtsunsicherheiten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte: „Das Ampel-Motto lautet: Augen zu und durch. Wir werden im Bundesrat ein Stopp-Schild aufstellen.“ Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) argumentierte, dass sogar der UN-Drogenkontrollrat vor einem Verstoß gegen internationale Übereinkommen warne.

Cannabis-Legalisierung und Autofahren

Die Unions-Innenminister halten insbesondere die vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen für „viel zu überdimensioniert“. Zudem fürchten sie einen massiven Anstieg der Kriminalität. „Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarktes zu rechnen, da aufgrund der Cannabis-Legalisierung die Anzahl der Konsumenten steigen wird“, argumentierte Schuster.

Zudem kritisieren die Minister, dass der Aspekt der Verkehrssicherheit kaum berücksichtigt werde. „Wir rechnen mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss, der entsprechenden Verkehrsunfallzahlen und damit einhergehend auch der Verunglückten im Straßenverkehr“, sagte Strobl. Was beim Kiffen für Autofahrer gilt, soll das neue Cannabisgesetz rechtlich festlegen.

Auch wenn Experten es für unwahrscheinlich halten, dass das Gesetz auf dem Rechtsweg zu stoppen ist, bleicht abzuwarten, ob Helge Timmerbergs Traum tatsächlich in Erfüllung geht. Erst wenn das Gesetz den Bundesrat so verlässt, wie es hineingekommen ist, können Cannabis-Freunde die Sektkorken – beziehungsweise Grastüten – knallen lassen.