Der Bundestag beschloss am Freitag eine Gesetzesänderung, die Namensänderungen leichter machen soll. Foto: imago/Achille Abboud

Familie Müller-Schulz? Das könnte es in Deutschland ab Mai 2025 häufiger zu hören geben. Der Bundestag hat auch über Doppelnamen hinaus zahlreiche Änderungen des Namensrechts beschlossen.

Doppelnamen für die ganze Familie und leichtere Namensänderungen für Kinder bei Scheidungen: Menschen in Deutschland bekommen künftig mehr Freiheiten bei der Wahl von Ehe- und Geburtsnamen. So können Paare etwa einen Doppelnamen als Familiennamen bestimmen, der dann auch für die Kinder als Geburtsname gilt. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD.

Kinder können demnach einen Doppelnamen tragen, auch wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben. Im Falle einer Scheidung können zudem auch Kinder leichter ihren Geburtsnamen ändern. Erleichterungen sind auch für Namensänderungen von Stiefkindern vorgesehen, die den Namen des neuen Ehepartners übernommen haben.

Doppelname im Regelfall mit Bindestrich verbunden

Entscheiden sich Eheleute für einen Doppelnamen, wird dieser im Regelfall mit einem Bindestrich verbunden, sofern das Paar es nicht ausdrücklich anders erklärt. Bislang müssen sich Paare für einen der Namen der Eheleute entscheiden, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen. Einer von beiden kann einen sogenannten Begleitnamen tragen. Ehepaare, die am 1. Mai 2025, wenn das Gesetz in Kraft treten soll, bereits einen Ehenamen führen, können sich dann neu für einen Doppelnamen entscheiden.

Erwachsene Kinder können nach Inkrafttreten des Gesetzes ab ihrer Volljährigkeit einmalig von dem Nachnamen des einen Elternteils zum Nachnamen des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus beiden elterlichen Namen bestimmen. Zudem sollen sie einen Doppelnamen kürzen können. Aufgehoben wird hingegen der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption.

Darüber hinaus werden künftig Traditionen von anerkannten Minderheiten berücksichtigt. So können etwa Friesen Kindern einen vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteten Geburtsnamen geben - zum Beispiel „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet. Auch an das Geschlecht angepasste Formen des Nachnamens werden ermöglicht - etwa bei sorbischen Frauen Kralowa in Abwandlung von Kral.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, die Reform mache „das möglich, was sich viele Menschen seit langem wünschen“. Viele Familien, Paare und Kinder hätten auf eine Modernisierung des Namensrechts gewartet. Die Union verwies darauf, dass auch nach der Neuregelung weiterhin Lücken und damit Reformbedarf vorhanden seien.