Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht wiederholt kritisiert und von einem Misstrauensvotum gegen die Beamten gesprochen. Foto: dpa/Silas Stein

Ob bei Demonstrationen oder Fußballspielen – der Landtag in Baden-Württemberg hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten beschlossen. Die Hintergründe.

Polizisten in Baden-Württemberg müssen künftig bei Demonstrationen und Fußballspielen eine Kennzeichnung tragen. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes. Polizistinnen und Polizisten, die bei besonderen Einsatzlagen schwere Schutzausrüstung und Helme tragen, müssen nun künftig eine persönliche Nummer - eine fünfstellige Ziffernfolge - tragen. Nach Angaben des Innenministeriums sind von der Neuregelung aber nur rund 1640 von insgesamt 29 000 Beamtinnen und Beamte betroffen.

Strobl: “Wunsch nach größtmöglicher Transparenz“

Damit sei es gelungen, „dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz zu entsprechen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu schützen“, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. „Damit sorgen wir für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei - und wenn es wirklich mal Probleme gibt, hilft die individuelle Kennzeichnung auch der Polizei, weil nicht gleich eine ganze Gruppe in Verdacht gerät.“

Polizeigewerkschaften hatten die Kennzeichnungspflicht wiederholt kritisiert und von einem Misstrauensvotum gegen die Beamten gesprochen. Die FDP im Landtag sprach am Mittwoch von einem Generalverdacht gegen Polizisten.