„Mit der Bezahlkarte wollen wir eine Signalwirkung schaffen – gegen irreguläre Migration und finanzielle Transferleistungen in die Herkunftsländer“, sagt die CDU-Ministerin Marion Gentges. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Geflüchtete sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung über eine Bezahlkarte beziehen – und das aus Sicht von Landesjustizministerin Marion Gentges möglichst bald.

Die von Bund und Ländern beschlossene Bezahlkarte für Flüchtlinge sollte aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin möglichst bald zur Verfügung gestellt werden. „Mit der Bezahlkarte wollen wir eine Signalwirkung schaffen – gegen irreguläre Migration und finanzielle Transferleistungen in die Herkunftsländer“, sagte die CDU-Ministerin Marion Gentges am Mittwoch. „Dafür brauchen wir ein funktionsfähiges Modell – und das zeitnah und bundesweit.“

Die niedersächsische Regierung rechnet nach eigenen Angaben noch im Sommer oder Herbst mit der Karte, mit der ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber in Deutschland künftig als Guthaben bereitgestellt werden soll. Während Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Modell planen, haben sich Baden-Württemberg und 13 weitere Bundesländer auf ein Vergabeverfahren geeinigt.

Gentges: Bezahlkarte soll „Fehlanreize für die Einreise abbauen“

Bezahlkarten sollen Migranten unter anderem die Möglichkeit nehmen, Geld aus deutscher staatlicher Unterstützung ins Herkunftsland an Angehörige und Freunde zu überweisen.  Es gehe darum, „Fehlanreize für die Einreise nach Deutschland abzubauen“, sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit seien Familien aus anderen Staaten interessiert, Verwandte – meist junge Männer – auf die weite und gefährliche Reise nach Europa zu schicken, um von dort aus mit Transferleistungen die Familien im Heimatland finanziell zu unterstützen. Außerdem seien Herkunftsländer im aktuellen System weniger motiviert, bei Rückführungen zu helfen, da sie ein volkswirtschaftliches Interesse hätten.

Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen.

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert Pläne

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bezeichnete die Pläne als „Ausdruck aktueller abschreckungspolitischer Tendenzen in der Flüchtlingspolitik“. Es sei ein Irrglaube, dass Menschen nur durch die Bezahlkarte seltener zur Flucht gezwungen würden, sagte die Co-Geschäftsführerin des Rates, Anja Bartel. Es gebe zudem keine empirische Grundlage für die These, dass Migranten Geld aus ihren Sozialleistungen in ihre Heimat überwiesen. „Laut Studien des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung leiten angekommene Asylsuchende Geld nur selten weiter“, sagte Bartel. „Zu Überweisungen in die Herkunftsländer kommt es erst dann, wenn Menschen hier arbeiten und Geld verdienen.“

Die Bezahlkarte dürfe zudem nicht den Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen ausschließen, warnte Bartel. „Vorschläge aus anderen Bundesländern, wie den Kauf von Alkohol, Tabak oder Glücksspielen zu verbieten, reproduzieren nicht nur Vorurteile gegenüber Geflüchteten“, sagte sie. „Sie verkennen vor allem: Sozialleistungen sind keine Erziehungsmaßnahme.“ Bedürftige und auch geflüchtete Menschen müssten eigenverantwortlich wirtschaften können und die Freiheit besitzen, selbst zu entscheiden, was sie wann bräuchten.

AfD-Fraktion hält System für halbherzig

Kritik kam aus anderem Grund auch von der AfD-Fraktion im Landtag. Deren migrationspolitischer Sprecher Ruben Rupp hält das kommende System für halbherzig. „Nicht ein Teil der Leistungen muss auf die Bezahlkarten überwiesen werden, sondern sämtliche Leistungen“. Auch der Landtag wird sich bei seiner nächsten Plenarsitzung am Donnerstag (09.30 Uhr) erneut mit dem Thema beschäftigen.

Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen.