Migrations- und Justizministerin Marion Gentges (CDU) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Menschen, die nach den neuen Regeln des Bundes voraussichtlich eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden künftig aus dem Südwesten nicht mehr abgeschoben. Die Hintergründe.

Menschen, die nach den neuen Regeln des Bundes voraussichtlich eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden ab sofort aus Baden-Württemberg nicht mehr abgeschoben. Darauf haben sich Grüne und CDU am Dienstag verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. „Die Landesregierung ist sich darin einig, dass Menschen, die in wenigen Wochen nach Einführung des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts ein Bleiberecht erhalten, nicht mehr abgeschoben werden“, teilte das Migrationsministerium am Dienstag in Stuttgart mit. „Inwieweit für die Umsetzung weitere Regelungen geschaffen werden müssen, die über die bestehende Rechtslage, insbesondere den bestehenden Bleiberechtserlass hinausgehen, wird derzeit geprüft.“

Zuvor hatte Migrations- und Justizministerin Marion Gentges (CDU) für Aufregung in der Koalition gesorgt, weil sie am Rande der auswärtigen Kabinettssitzung in Freiburg erklärt hatte, ein vorzeitiger Abschiebestopp sei nicht vorgesehen. „Wir haben uns in Baden-Württemberg in der Koalition verständigt, dass wir nicht einen Vorgriffserlass machen“, sagte die CDU-Frau.

Einigung zwischen Fraktionen und Ministerium

Wenige Stunden später ruderte sie jedoch zurück. Ihr Ministerium stellte klar: „Die Äußerungen von Ministerin Gentges geben die derzeitig gültige Rechtslage wieder.“ Am frühen Nachmittag kam dann die Einigung zwischen Fraktionen und Ministerium über den Abschiebestopp zustande, dieser waren längere Verhandlungen vorausgegangen.

Die Landes-SPD und die Grüne Jugend hatten Ende September gefordert, wegen des sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechts, das das Bundeskabinett im Juli beschlossen hatte, schon jetzt einen Abschiebestopp zu beschließen. Das neue Aufenthaltsrecht soll für Menschen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland gelebt haben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Ausländern, die seit Jahren ohne gesicherten Aufenthaltstitel in Deutschland leben, soll so eine langfristige Bleibeperspektive eröffnet werden.