Umweltministerin Thekla Walker wehrt sich gegen die Kritik (Archivfoto). Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Junge Klimaschützer gehen mit Klagen gegen das Land Baden-Württemberg vor. Wie sich die Umweltministerin Thekla Walker nun gegen die vorgebrachte Kritik wehrt.

Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt nach eigenen Angaben Kinder und junge Erwachsene bei neuen Klimaklagen gegen die baden-württembergische Landesregierung, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Landesklimaschutzgesetz müsse dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen, forderte die DUH am Donnerstag in Berlin. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) teilte mit: „Es steht der DUH frei, gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen, so wie gegen viele andere Bundesländer auch. Die Frage ist, wie sinnvoll dies ist.“

Baden-Württemberg brauche sich beim Klimaschutz nicht zu verstecken, sagte Walker. „Wir haben das modernste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in Deutschland. Schon 2040 wollen wir landesweit klimaneutral sein, deutlich früher als andere.“

Die DUH unterstützt in mehreren Bundesländern Jugendliche vor Gericht

Bei einer weiteren Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim geht es nach Angaben der DUH um ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“. „Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet“, hieß es.

Die DUH unterstütze nun in zehn Bundesländern Kinder und junge Erwachsene im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht. Das im Oktober überarbeitete Gesetz für Baden-Württemberg reiche nicht aus, um Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Die in dem Gesetz verankerten Ziele wie Treibhausgasneutralität bis 2040 reichten schon nicht. Es fehlten aber auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden könne, ob die Ziele eingehalten würden.

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„Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Grüne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die nötigen Klimaschutzmaßnahmen auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl und verweigert verfassungsgemäße Klimagas-Minderungsmaßnahmen“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung. Im Klimaschutzkonzept müsse die Landesregierung kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgebäuden und einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie festlegen.

Walker verwies auf ganz konkrete Maßnahmen im Gesetz wie eine verpflichtende Wärmeplanung und die Photovoltaik-Pflicht auf allen neuen Dächern sowie großen Parkplätzen. „Zurzeit lassen wir auf wissenschaftlicher Basis berechnen, welcher Sektor wie viel zum Abbau der CO2-Emissionen beitragen muss: ob Verkehr, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, ob Strom oder Wärme“, erläuterte die Ministerin. In wenigen Monaten will sie genaue Zahlen und Einsparziele präsentieren, „die man messen kann und an denen auch jeder Sektor gemessen wird“.

Das Land habe erst im Sommer Gesetze verschärft, so Walker

Diese Ergebnisse sollen als Basis für das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ (IEKK) dienen. „Mit der Novellierung unseres Klimagesetzes ist auch klar, dass das von der DUH angemahnte IEKK 2020 überholt ist“, sagte Walker. „Denn das Land Baden-Württemberg hat mit dem in diesem Sommer verabschiedeten Klimaschutzgesetz seine eigenen Ziele und Regelungen deutlich verschärft.“

Im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greife. Künftige Generationen seien in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Karlsruher Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.