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Wie Einbrecher durch Keller und Garagen kommen

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Wie Einbrecher durch Keller und Garagen kommen

Da können Haustür und Wohnungsfenster noch so gut gegen Einbrecher gesichert sein: Wenn Keller und Garage außer Acht gelassen werden, haben Eindringlinge oft leichtes Spiel. So schützen Sie Ihr Haus.

Wie Einbrecher durch Keller und Garagen kommen

Ein Kellereingang liegt oft etwas versteckt und eher im Dunkeln – und ist ein guter Einstiegsort für Einbrecher. Foto: dpa/dpa-tmn/Silas Stein

Keller und Garagen sind beliebte Einstiegswege bei Einbrechern. Denn sie wissen: Anders als Fenster, Terrassen- und Haustüren sind die Zugänge hier oft weniger gesichert. Kellereingänge sind zudem häufig schwer einsehbar und schlecht beleuchtet. Eindringlinge fühlen sich deshalb sicher und unbeobachtet. 

Die Polizei rät, Kellertüren und Garagentoren die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie dem übrigen Haus. „Die Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied“, sagt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Um wirklich sicher zu sein, müssten alle Schwachstellen in der Gesamtkonstruktion vermieden werden. 

Vom Keller direkt ins Haus

Garagen sind für Einbrecher aus zweierlei Gründen interessant. Zum einen können sie häufig von dort aus leicht über eine Verbindungstür ins Wohnhaus gelangen. 

Selbst wenn es keine Verbindungstür zur Wohnung gibt oder diese gut gesichert ist, finden Diebe in Garagen bereits wertvolle Dinge wie Fahrräder, Altmetall, Werkzeuge - und Autos. „Es ist wichtig, das Auto in der Garage so abzustellen, wie man es auf der Straße tun würde, also immer abgeschlossen“, so Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“. Das gilt auch für Fahrräder.

 Auch Keller sind attraktiv für Kriminelle, weil dort häufig wertvolle Dinge abgestellt werden, für die in der Wohnung kein Platz ist. Zudem finden sich hier oft Zugänge zur Wohnung, die leicht zu überwinden sind. 

Kellerfenster und Lichtschächte sichern

„Kellertüren stellen in vielen Fällen kein wirkliches Hindernis für Einbrecher dar, weil sie zu dünne Türblätter haben, die leicht eingetreten werden können. Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen“, sagt Helmut Rieche. Eine hochwertige Kellertür, die mindestens die Widerstandsklasse RC 2 hat, wie sie auch für Haustüren empfohlen wird, hält Diebe weitgehend draußen.„Wer diese Investition scheut, sollte seine Kellertüren aber mindestens mit Querriegeln nachrüsten, die nur von innen verschlossen werden“, rät Rieche. Massive Schubriegel, starke Vorlegestangen aus Holz oder Profilstahl im oberen und unteren Türdrittel zeigen ebenfalls Wirkung. 

Außerdem wichtig: Kellerfenster und Lichtschächte genauso sichern wie alle anderen leicht erreichbaren Fenster im Haus. 

„Es ist empfehlenswert, nicht von außen zu öffnende Kellerfenster zu vergittern oder von innen durch mindestens drei Millimeter starke Stahllochblenden, so genannte Mäusegitter, zu sichern“, so Helmut Rieche. Als Verschlusssicherung geeignet sind Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen. 

Werden Bewegungsmelder oder Überwachungskameras installiert, um Diebe abzuschrecken, ist es wichtig, dass alle Zugänge zum Gebäude gleichermaßen überwacht werden - also auch die Keller- und Garagentüren sowie Keller- und Garagenfenster. 

„Elektronik kann eine gute zusätzliche Möglichkeit sein, das Haus zu schützen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Aber sie ersetzt nicht den umfassenden mechanischen Schutz mit Pilzzapfen an den Fenstern, Querriegeln und guten Schlössern an den Türen. „Einbrecher haben wenig Zeit. Wenn sie zwei Minuten an einem Fenster herumwerkeln müssen, um es zu öffnen, lassen sie hoffentlich davon ab.“ Katja Fischer, dpa


Videoüberwachung: Was Eigentümer dazu wissen müssen

Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher abschrecken. Doch bevor Kameras installieren werden, sollte man sich über die Rechtslage genau erkundigen.

Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam. 

Präventionsmaßnahme gegen Einbrecher

Oft werden Video-Kameras am Hauseingang, in der Garage oder im Hausflur als abschreckende Maßnahme gegen Einbrecher oder Vandalismus montiert. Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümern, kann die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum mit einfacher Mehrheit beschließen. 

Wann alle Eigentümer dafür aufkommen müssen

Der Beschluss sollte sich jedoch nicht nur auf die technische Installation beziehen, sondern auch die Nutzungsregeln enthalten - also genau festlegen, wie die Anlage betrieben werden darf. Zudem wichtig: Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen erfüllt werden. Die Experten empfehlen bei der Entscheidung alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaften einzubeziehen. 

Kosten können verteilt werden

Denn kommt der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande - also mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile, dann gilt: Die Kosten für die Installation und für den Betrieb der Anlage können auf alle Eigentümer verteilt werden. Ansonsten müssten nur die Eigentümer für die Anlage bezahlen, die der Installation zugestimmt haben. tmn

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