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Gesundheit

Braucht man diese Police?

Kaum jemand beschäftigt sich gern mit diesem Szenario vor allem nicht in jüngeren Jahren: Doch mit dem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Ist dann eine Pflegetagegeld-Versicherung möglicherweise sinnvoll?

Braucht man diese Police?

Hilfe im Alter kann ins Geld gehen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Wurde ein Pflegegrad feststellt, springt die gesetzliche Pflegeversicherung ein und übernimmt einen entscheidenden Teil der Kosten für das Pflegeheim oder den ambulanten Pflegedienst. Aber eben nicht alles. Eine Pflegetagegeld-Versicherung soll dann im besten Fall diese Lücke schließen.

1 Was genau ist eine Pflegetagegeld-Versicherung?

Eine Pflegetagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzversicherung. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde, zahlt sie täglich oder monatlich eine vereinbarte Summe. Deren Höhe ist an die Höhe des Pflegegrades gekoppelt. „Diese Leistung ist unabhängig von den tatsächlich entstandenen Pflegekosten“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Versicherte können frei über das Geld verfügen, etwa Hilfe im Haushalt oder den Einkauf damit bezahlen.

2 Was spricht dafür?

Julia Alice Böhne findet, dass eine „Pflegetagegeld-Versicherung den besten Schutz zur Absicherung der Pflegebedürftigkeit bietet“. Sie bezieht sich dabei auf die Variante der Pflegetagegeld-Versicherung, die vom Staat ungefördert ist. Andere Pflegezusatz-Versicherungen - darunter auch die geförderte Pflegetagegeld-Versicherung (Pflege-Bahr) - seien in ihren Leistungen eingeschränkter. Damit eigneten sie sich der Expertin zufolge als Ergänzung. Wer sich für eine Pflegetagegeld-Versicherung entscheidet, muss jedoch einen guten Tarif erwischen. Ist der gegeben, hat die Versicherung Nutzen. „Sie kann im Pflegefall einen gewissen Lebensstandard sichern“, sagt Böhne. Erfahrungsgemäß bewegten sich diese Mehrbelastungen monatlich schnell im vierstelligen Euro-Bereich.

3 Was spricht dagegen?

Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen sieht die Pflegetagegeld-Versicherung skeptisch. Es sei klar, dass man für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit vorsorgen sollte. „Aber muss das in Form einer Versicherung sein? Wir empfehlen eher eine gute Altersvorsorge, dann ist eine Vorsorge für die Pflege gleich mit eingeschlossen.“

Auch Ansparen ist möglich, wenn man sich absichern möchte. Die Frage ist, ob man sich über Jahrzehnte hinweg eine Pflegetagegeld-Versicherung überhaupt leisten kann. Die Beiträge sind nämlich hoch - und steigen mit den Jahren. Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge ist es zudem nur selten möglich, die Beitragszahlungen für eine Zeit auszusetzen, wenn es finanziell eng wird.

 „Von 37 bis 140 Euro Einstiegsgebühren ist alles möglich“, sagt Daniela Hubloher. Die Verbraucherzentrale habe jedoch in Beratungen festgestellt, dass manche Anfangskalkulationen extrem günstig gewesen seien. „Das war möglicherweise falsch kalkuliert – und hat später zu schnelleren Tarifsteigerungen geführt.“

Auch hätten sich bei den Verbraucherschützern Versicherte gemeldet, „bei denen sich der Versicherungsbeitrag innerhalb von sieben Jahren mehr als verdoppelt hat“, berichtet Daniela Hubloher. Die Reaktion vieler Versicherter in so einer Lage: die Versicherung kündigen. „Aber damit ist auch das eingezahlte Geld weg.“

4 Wie finde ich einen guten Tarif?

Achten sollte man darauf, dass die Versicherung in allen fünf Pflegegraden leistet. „Die höchste Kostenbelastung entsteht bei stationärer Pflege in Heimen“, sagt Julia Alice Böhne. Da ab Pflegegrad 3 in aller Regel eine stationäre Pflege notwendig sei, müsse dies im Tarif enthalten sein. „Tarife, die ausschließlich im Fall stationärer Pflege leisten, sind nur sinnvoll, wenn man sich auf eine stationäre Pflege festlegen möchte“, sagt die Versicherungsexpertin.

Das sieht Daniela Hubloher ähnlich. Weil die Leistungen der einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich seien, „sollte man sich vorher gut überlegen, was man versichert haben möchte“. Eine Frage, mit der man sich dafür auseinandersetzen muss: Wie will ich gepflegt werden – daheim oder will ich ins Pflegeheim?

„Auch eine Beitragsbefreiung, wenn man pflegebedürftig wird, ist ein gutes Kriterium“, sagt Daniela Hubloher. Denn bei einem Teil der Versicherungen muss man auch dann weiter einzahlen, wenn bereits ein Pflegegrad festgestellt wurde.

5 Was ist noch wichtig?

Entscheidet man sich für eine solche Versicherung, muss man unbedingt die dazugehörigen Fragen wahrheitsgemäß beantworten, sagt Hubloher. Fallen Schummeleien auf, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Allerdings sei der Umfang der Fragen sehr unterschiedlich. Manche Billigtarife würden weniger Fragen stellen. „Die haben aber in der Regel auch wenig Leistung.“ Generell geht es den Versicherern darum, das Risiko für die Pflegebedürftigkeit abzuschätzen. „Jemand mit Herzerkrankungen oder Arthrose wird nicht genommen.“ Redaktion


Pflegende Angehörige werden besser gestellt

Bundesregierung setzt wichtige Maßnahmen um

Das Jahr 2024 bringt erfreuliche Veränderungen für pflegende Angehörige und ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Die Bundesregierung hat entscheidende Maßnahmen ergriffen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die finanzielle Unterstützung. Das Pflegegeld, das pflegende Angehörige für ihre Arbeit erhalten, wurde erhöht. Die Steigerungen sehen wie folgt aus.

– Pflegegrad 1: keine Veränderung
– Pflegegrad 2: Erhöhung von 316 Euro auf 332 Euro
– Pflegegrad 3: Erhöhung von 545 Euro auf 573 Euro
– Pflegegrad 4: Erhöhung von 728 Euro auf 765 Euro
– Pflegegrad 5: Erhöhung von 901 Euro auf 947 Euro

„Die Anhebung des Pflegegeldes trägt dazu bei, die finanzielle Belastung in der häuslichen Pflege und Betreuung zu mindern und die so wichtige Arbeit der Familien angemessen zu honorieren“, ist sich Pflegeberater Gerold Dammert von Promedica Plus Böblingen sicher. Er bietet in der Region Böblingen häusliche Rundum-Betreuung für Senioren an.

Auch die Pflegesachleistungen wurden angepasst:

– Pflegegrad 1: keine Veränderung
– Pflegegrad 2: Erhöhung von 724 Euro auf 761 Euro
– Pflegegrad 3: Erhöhung von 1.363 Euro auf 1.432 Euro
– Pflegegrad 4: Erhöhung von 1.693 Euro auf 1.778 Euro
 – Pflegegrad 5: Erhöhung von 2.095 Euro auf 2.200 Euro

Mit den Pflegesachleistungen wird der ambulante Pflegedienst bezahlt. Eine weitere Verbesserung betrifft die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen. Ab 2024 können sich pflegende Angehörige einmal im Jahr für insgesamt zehn Tage von der Arbeit beurlauben lassen.

Pflegeberater Dammert vermittelt Betreuungsdienstleistungen in der Region und kennt das Bedürfnis der pflegenden Angehörigen nach Entlastung. „Diese Maßnahmen ermöglichen es pflegenden Angehörigen, flexibler auf die Bedürfnisse ihrer hilfsbedürftigen Familienmitglieder einzugehen“.

 Er begrüßt die Anhebung der Versicherungsleistungen. „Diese Veränderungen kommen auch pflegenden Angehörigen zugute. Sie erhalten eine gerechtere finanzielle Entlohnung für ihre Arbeit.“ red

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