Die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals ist Gegenstand mehrerer Prozesse. Foto: dpa/Peter Kneffel

Im Wirecard-Skandal wird ein neues Kapitel juristischer Aufarbeitung geschrieben. Der Insolvenzverwalter klagt gegen Vorstand und Aufseher. Es geht um 140 Millionen Euro.

Der Begriff klingt spröde. Es ist eine Organhaftungsklage, die Richter Helmut Krenek an diesem Donnerstag am Landgericht München eröffnen wird. Wer dabei gegen wen klagt, hat es allerdings in sich. Kläger ist Michael Jaffé als Insolvenzverwalter des untergegangenen Skandalkonzerns Wirecard. Vor den Kadi zerrt er den gesamten vierköpfigen Vorstand inklusive den früheren Chef Markus Braun und den ehemaligen Aufseher Stefan Klestil. Letzterer genießt als Sohn eines ehemaligen Bundespräsidenten Österreichs eine gewisse Prominenz. Gestritten wird um 140 Millionen Euro. Für deren Verschwinden sollen die Beschuldigten per Pflichtverletzung verantwortlich sein. Das klingt harmlos, was aber nur dem juristischen Fachjargon geschuldet ist. Es geht um einen Kern der Wirecard-Affäre.