Bikerhelm schützt bei Sturz – und auch bei Blitzbildern. Foto: / S. Ruchay-Chiodi

Ein Leser fordert Gerechtigkeit bei Geschwindigkeitskontrollen. Doch das ist gar nicht so einfach. Ein Beitrag aus den „Bonbons“, der wöchentlichen Humorkolumne dieser Zeitung.

Motorräder haben in der Regel vorne kein Nummernschild. Diese „Narrenfreiheit“ werde von Motorradfahrer „gewissenhaft“ ausgenutzt, teilt uns ein Leser aus Altdorf in einer zornigen Zuschrift mit (wobei wir einmal davon ausgehen, dass er hier eigentlich „gewissenlos“ meint). Wie er behauptet, kontrolliere man im Landkreis Böblingen nur noch sporadisch die gefahrene Geschwindigkeit der Motorräder, und das Landratsamt selbst „blitze“ diese schon seit Jahren nicht mehr. „Aber alle anderen Fahrzeuglenker werden zur Kasse gebeten! Da genügt nämlich ein Frontfoto“, empört sich der Herr, der sich (und das ist jetzt nur mal unsere vom inflationären Ausrufzeicheneinsatz abgeleitete Vermutung) hier wohl selbst als Opfer sieht.

Dass der Technikaufwand zu hoch sei, will er nicht gelten lassen. Man müsse eben zwei Fotos schießen. Außerdem könne „die Androhung eines Fahrverbotes schon mal die Zunge lockern“, schreibt der Mann, der früher übrigens selbst als Polizist tätig war. Mit dieser „schreienden Ungerechtigkeit“ müsse endlich Schluss sein, findet er, weswegen er nun uns das „Berichtsschlachtfeld“ überlasse. „Es ist angerichtet, schreiben Sie!“, fordert er, denn das gehöre zu unseren „ureigensten Aufgaben als kritische Presse“.

Autofahren mit Helm?

„Jawoll, zu Befehl“, sagen wir da, bringen unsere Recherchekanone in Stellung und feuern eine Salve in Richtung Landratsamt ab. Dort prallen unsere Geschosse allerdings an einer Wand aus durchaus nachvollziehbaren Argumenten kläglich ab. „Das Problem besteht darin, die Fotos zu bearbeiten und den Fahrer durch den Helm identifizieren zu können“, heißt es in der Antwort. Denn sobald der Halter behaupte, nicht gefahren zu sein – was laut Landratsamt die Regel sei – sei es nun einmal „schwierig bis unmöglich, ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen“. Der Ermittlungsaufwand dafür sei enorm, so die Behörde. „Solange es keine Halterhaftung gibt, ist das einzig sinnvolle die Lasermessung durch die Polizei“, lautet das Fazit aus dem Landratsamt. Da ziehe man die Fahrer direkt nach der Messung raus und habe ihn (oder auch sie) somit gleich identifiziert.

Was bleibt da noch zu tun? Einen Helm beim Autofahren tragen? Eine „Bürger-Biker-Wehr“ gründen und selbst mit der Laserkanone Jagd auf rasende Motorradfahrer machen? Alles keine guten Lösungen. Dann werden wir uns stattdessen wohl lieber einer anderen „schreienden Ungerechtigkeit“ zuwenden müssen. Die eine oder andere würde uns da schon einfallen.