Beim Prozess steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Vordergrund. Foto: Lichtgut/Christoph Schmidt

Weder Öffentlichkeit noch der Angeklagte durften bei der Aussage der Kinder anwesend sein. Ein weiterer Zeuge, ein Polizist, hat im Prozess um die versuchte Entführung in Böblingen im Oktober des vergangenen Jahres die Anklage in weiten Teilen bestätigt.

Es war eine Entscheidung, die Richter äußerst selten treffen, die sie aber in diesem Fall für unabdingbar hielten: Bei der Vernehmung des zehnjährigen Jungen, den der 52-jährige Mann auf der Anklagebank nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entführen wollte, und seiner beiden Freunde wurde nicht nur die Öffentlichkeit ausgeschlossen, sondern auch der Angeklagte in einen anderen Saal gebracht, von wo aus er die Vernehmung der Kinder per Video verfolgen durfte. „Es ist der Kammer bewusst, dass mit dieser Entscheidung in die Rechte des Angeklagten eingegriffen wird“, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Merz in seinem Beschluss.