Auch Lastwagen zwängen sich durch die engen Straßen in Affalterbach. Foto: Avanti/Ralf Poller

Dem Verkehrsministerium des Landes war bekannt, dass Affalterbach die geplante Umgehungsstraße als Gemeindestraße bauen wollte. Laut Definition ist das aber gar nicht möglich. Wie kann so etwas sein?

Als Bürgermeister Steffen Döttinger in der Affalterbacher Gemeinderatssitzung vom September das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vorstellte, das den Bau der Ortsentlastungsstraße (OES) als Gemeindestraße ausschloss, sagte er, man sei in Gesprächen mit Land und Landkreis nie auf diese Problematik hingewiesen worden. Tatsächlich schrieb ein Sprecher des Ministeriums Ende 2020 auf eine Anfrage unserer Zeitung: „Die Ortsentlastungsstraße Affalterbach ist eine Straße in kommunaler Baulast und von der Gemeinde zu finanzieren.“ Und: „Kommunale Straßen können vom Land nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden, wenn die konkreten Voraussetzungen...vorliegen.“