Laut Anklage hatte der Urlauber die beiden Frauen bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau brutal überfallen. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Verbrechen sorgte weltweit für Entsetzen: Beim berühmten Schloss Neuschwanstein überfällt ein Tourist zwei Urlauberinnen aus sexuellen Motiven, eine Frau stirbt. Im Prozess gibt es keine Ausreden.

Im Prozess um das Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 31-Jährige steht seit Montag wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes vor dem Landgericht Kempten.

Laut Anklage hatte der aus dem US-Bundesstaat Michigan stammende B. die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau aus sexuellen Gründen brutal überfallen. Er und die beiden Frauen waren sich zufällig beim Wandern nahe dem Schloss begegnet, sie kannten sich vorher nicht. Der Fall Mitte Juni vergangenen Jahres sorgte deutschlandweit und international für Aufsehen. Das unter König Ludwig II. errichtete Schloss Neuschwanstein gilt international als eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten in Deutschland, Touristen aus aller Welt besuchen das Schloss.

Verteidiger: „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“

Nach dem Angriff war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben.

Verteidiger Philip Müller verlas zu Beginn des Prozesses eine Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend eingeräumt werden. „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“, hieß es zu dem Verbrechen an der 21-Jährigen. Der 31-Jährige bestätigte, dass die Erklärung richtig sei.

Angeklagter ist laut seinem Anwalt „tief beschämt“

Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewaltigung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschlossen. Dabei würgte und strangulierte er die Frau. „Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück“, sagte sein Verteidiger Müller.

Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle. Demnach nahm B. den Abhang nicht als so gefährlich wahr.

Auch den Besitz von Kinderpornografie gestand der US-Bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge sagte, fand sich unter den kinderpornografischen Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagten, die dieser heimlich gemacht habe.

„Er ist tief beschämt“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.

Ermittlungen wecken Zweifel an Darstellung einer spontanen Vergewaltigung

B. bestätigte auf Nachfrage des Gerichts die Richtigkeit der Darstellung seiner Verteidiger. Er wurde kurz nach den Taten festgenommen und sitzt seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Weitere Angaben will B. seiner Verteidigung zufolge in dem Prozess nicht machen.

Die Ermittlungen wecken allerdings Zweifel an der Darstellung einer spontanen Vergewaltigung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagten, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewaltigt werden.

Die beiden Tatopfer, die mit einer Europareise ihren Studienabschluss feiern wollten, waren US-Bürgerinnen asiatischer Abstammung. B. hatte sein 21 Jahre altes Opfer während der Vergewaltigung den Ermittlungen zufolge mit seinem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und die Tat auch gefilmt. Zufällig vorbei wandernde Zeugen störten die Tat.

Nach Angaben eines der ermittelnden Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareise beenden und in die USA zurückfliegen. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe.