Das Unternehmen dm muss künftig auf das Label „klimaneutral“ auf seinen Produkten aus Eigenmarken verzichten. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

Die Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich gegen die Drogeriemarktkette dm geklagt. Dem Urteil gemäß darf das Unternehmen seine Eigenmarken nicht mehr als „umweltneutral“ oder „klimaneutral“ bewerben.

Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als „umweltneutral“ oder „klimaneutral“ bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg (Az. 13 O 46/22 KfH). Sie wollte nicht, dass auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem Eigensortiment „klimaneutral“ steht und auf Spülmittel „umweltneutral“. Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht.

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit „abverkauft“. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel „umweltneutral handeln“ erhalten. Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts „Klimaneutralität“ verklagt.