Die beiden im Landkreis heimisch gewordenen Geschwister aus Albanien haben keine Chance auf Rückkehr. Foto: picture alliance / Nicolas Armer/dpa/Nicolas Armer

Behörde verzichtet auf Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Kreis Böblingen - Am 14. Dezember 2020 waren zwei unbegleitete minderjährige Geschwister, die vom Jugendamt des Landkreises Böblingen in einer Wohngruppe untergebracht waren, frühmorgens nach Albanien abgeschoben worden. Der zuständige Amtsvormund beauftragte daraufhin einen vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg empfohlenen Rechtsanwalt. Der erhob beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage auf Rückholung der Jugendlichen.

Die Klage wurde mit Beschluss vom 18. Mai abgewiesen. Das Jugendamt hat sich laut einer Pressemitteilung nach ausführlicher Beratung durch den Anwalt und das Justiziariat des Landkreises Böblingen mangels Erfolgsaussichten dazu entschieden, nicht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart in die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) zu gehen.

Abschiebung wird weiterhin „äußerst kritisch“ gesehen

„Die großen Hürden schon beim Zulassungsverfahren zur Berufung, die mindestens einjährige Dauer des Verfahrens beim VGH“, so Jugendamtsleiter Wolfgang Trede, „verbunden mit der verschwindend geringen Chance, die Kinder auch letztendlich mit gesichertem Bleiberecht nach Deutschland zurückholen zu können, waren ausschlaggebend für unsere Entscheidung.“ Diese Entscheidung sei sehr schwer gefallen, so Trede weiter. Die Abschiebung sehe man mit Blick auf die derzeitige Situation der beiden Kinder in Albanien weiterhin äußerst kritisch. „Es war uns aber wichtig, die Kinder nicht über diesen langen Zeitraum im Ungewissen zu lassen, obwohl absehbar ist, dass ihre Hoffnungen und Erwartungen am Ende doch enttäuscht werden“, erklärte Trede. (red)