Die Umgehungsstraße hätte unterhalb des Industriegebiets und um den Ort herumführen sollen. Foto: Werner Kuhnle

Die Ortsumgehung ist gescheitert. Die Trasse war als Gemeindestraße geplant – aber das darf nicht sein, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Deshalb hätte Affalterbach das Land und den Landkreis um eine Baugenehmigung bitten müssen. Was aber nicht geschah.

Rund sechs Wochen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das den Bebauungsplan für die geplante Ortsentlastungsstraße für unwirksam erklärt hat, liegt nun auch die schriftliche Begründung vor. Die Pläne sind nicht etwa wegen naturschutzrechtlicher Bedenken gescheitert, die drei Landwirte aus Affalterbach unter anderem ins Feld geführt hatten, sondern an einer falschen Einordnung der Straße.

Die Gemeinde ging von einer Gemeindestraße aus und wollte auch die Kosten für den Bau selbst tragen. Da die Straße aber vor allem den überörtlichen Durchgangsverkehr hätte aufnehmen und das überörtliche Verkehrsnetz miteinander verknüpfen sollen, handle es sich um eine Landes- beziehungsweise Kreisstraße, schreibt der VGH. Und für deren Bau hätte man zwingend die Genehmigung von Land und Landkreis einholen müssen, was nicht geschehen sei. Dass die Gemeinde die Straße selbst hätte finanzieren wollen, spiele keine Rolle. Es müsse vermieden werden, dass dem tatsächlich zuständigen Straßenbaulastträger eine Straßenbaumaßnahme aufgedrängt werde, deren Unterhaltungslast er zu tragen habe. Das Gericht sah darin einen „beachtlichen Rechtsmangel“ des Bebauungsplans.