Udo Stein kann wohl bald zur AfD in den Landtag zurück. Foto: imago/Sascha Steinach

Ein umfangreiches psychiatrisches Gutachten attestiert dem AfD-Abgeordneten Udo Stein Schuldunfähigkeit. Eine Anklage wegen Gewaltdelikten wird so unwahrscheinlich.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein wird aller Voraussicht nach nicht angeklagt. Davon ist sein Anwalt, der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler überzeugt. Grund dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, welches die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Auftrag gegeben hatte. Das komme auf 48 Seiten zu dem Schluss, dass Stein schuldunfähig sei, sagt Löffler.

Ermittlungen wegen Gewaltdelikten

Gegen Stein wurde ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeleitet, unter anderem wegen Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz und versuchte Körperverletzung. In Steins Büro wurden ein Messer und Munition gefunden, das hatte zu einer Debatte über die Sicherheit im Landtag geführt. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden jüngst bis Ende Januar verlängert.

An Fraktionssitzung teilgenommen

Am Betreten des Landtages kann der Abgeordnete nicht gehindert werden. Das ginge nur im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung. Daran, dass Udo Stein wieder in den Landtag zurückkehren will, hat er nie einen Zweifel gelassen. Nach Angaben seines Anwaltes hat er kurz vor Weihnachten wieder einer Fraktionssitzung seiner Partei beigewohnt.