Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag der baden-württembergischen Verbände abgelehnt hat, können Tennisspieler unter bestimmten Auflagen wieder in die Halle. Die neue Corona-Landesverordnung macht’s möglich.
Kreis Böblingen - Vergangene Woche hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) den Mitte Februar vom Württembergischen Tennis-Bund (WTB) und dem Badischen Tennisverband eingereichten Antrag auf eine Öffnung von Tennishallen für den Amateur- und Breitensport abgelehnt. Dennoch ist durch die neue Landesverordnung seit Anfang dieser Woche eine Rückkehr auf Hallenspielfelder möglich.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26%
Bereits Abonnent? Anmelden