Die Glems in Ditzingen. Foto: Simon Granville

Naturdenkmale und Naturparks können vielfältig sein. Es handelt sich dabei aber häufig um kleine Flächen. Das Land hat nun Vorgaben gemacht, die in eine andere Richtung gehen.

Ganz neu ist das Thema nicht – wenngleich die Lebensräume von Tier und Pflanzen meist in kleinteiligen Schutzgebieten ausgewiesen sind. Laut dem Landratsamt Ludwigsburg zählen dazu unter anderem Naturdenkmale und Naturparks. Die Kreisbehörde unternimmt nach eigenen Angaben seit Beginn der 1990er-Jahre Anstrengungen für Erhaltung und Entwicklung der Schutzgebiete. Im Kontext der Landschaftspflege würden die für die Artenvielfalt besonders wichtigen Magerrasen, Feuchtgebiete, Waldränder in Stromberg und Bottwartal gepflegt. Auch das Alt- und Totholzkonzept der Forstverwaltung trage zum Artenerhalt bei.

Wer baut, muss in der Natur ausgleichen

Wer baut, muss an anderer Stelle einen Ausgleich für den Eingriff in die Natur schaffen. Der Ditzinger Ackerboden gehört zu den deutschlandweit fruchtbarsten Böden. Angesichts der vielen Bauprojekte sollte er nicht auch noch als Ausgleichsfläche genutzt werden. Das ist das erklärte Ziel von Ditzinger Gemeinderat und Verwaltung.

Doch allein mit kleinen einzelnen Biotopen oder auch Biotopverbünden sei es nicht getan, argumentieren die Ditzinger Christdemokraten. Der Ausgleich müsse auch großflächig am Ortsrand erfolgen, um allen Lebensarten einen Lebensraum zu bieten. In Baden-Württemberg ist gesetzlich verankert, dass auf der „Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans“ ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen wird, das bis zu diesem Jahr mindestens zehn Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Offenland ist freie, unbebaute, nicht bewaldete Fläche. Ziel ist es laut dem Gesetz, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen.

Gesetzliches Ziel im Landesgesetz verankert