Die Drogeriemarktkette dm hat im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe die Berufung zurückgezogen. Foto: dpa/Uli Deck

Die Drogeriemarktkette dm hat im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe um den Begriff „klimaneutral“ die Berufung zurückgezogen. Die Einzelheiten.

Im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) um den Begriff „klimaneutral“ verzichtet die Drogeriemarktkette dm nun doch auf Berufung. Das Unternehmen habe am Montag eine entsprechende Vereinbarung mit der DUH getroffen, teilte dm mit. Der Karlsruher Konzern habe damit endlich akzeptiert, dass der „Kampf zur Beibehaltung eines inhaltlich falschen Klimaneutralitätsversprechens aussichtslos ist“, sagte dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Für das Wort „umweltneutral“ will dm hingegen eigenen Angaben zufolge an der Berufung festhalten.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der DUH hin entschieden, dass dm seine Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf. Damit würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprächen, begründeten die Richter ihr Urteil seinerzeit. Die Drogeriemarktkette hatte daraufhin zunächst Berufung eingelegt.