Das Landgericht hat eine Frau zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Landgericht Stuttgart hat den ursprünglichen Tatvorwurf abgemildert: Eine Frau aus Kornwestheim wurde lediglich wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Warum?

Es war im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich, was die 40-jährige Frau auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts im Juli vergangenen Jahres in stark betrunkenem Zustand in dem Mehrfamilienhaus in der Langen Straße in Kornwestheim gemacht hat. Sie verteilte knapp drei Liter Benzin mit einer Gießkanne, die ein Bekannter zuvor auf ihren Wunsch bei einer Tankstelle gekauft hatte, in ihrer Wohnung, im Keller und vor dem Haus in der Nähe von Mülltonnen, wo auch eine Holzpalette und Kartonagen herumlagen. Sodann zückte sie ihr Feuerzeug, das sie zuvor ebenfalls mit Benzin aufgefüllt hatte. Glücklicherweise hatte dies ein Nachbar gesehen, der laut schimpfend auf sie zustürmte und mit den Worten „Ich bring dich um, du Hure“ von ihrem weiteren möglichen Tun abhielt.