Dem Staat entgehen jährlich hunderte Millionen Euro Einnahmen durch Schwarzarbeit. Im Ortenaukreis stieß der Zoll jetzt bei Routinekontrollen auf zwei besonders schwere Fälle.
In Deutschland ist es Aufgabe des Zolls, Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug zu bekämpfen. Als Schwarzarbeit wird die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern bezeichnet, für die keine Sozial- und Versicherungsbeiträge bezahlt werden. Da dem Staat und den Sozialsystemen dadurch große finanzielle Schäden erleiden, überprüft der Zoll regelmäßig Unternehmen und befragt Mitarbeiter. Im Ortenaukreis ist der Zoll unlängst bei einer solchen Routinekontrolle auf einen besonders dreisten Fall gestoßen: Über zwei Jahre hinweg beschäftigte ein Unternehmerehepaar illegal mehrere Arbeitnehmer aus Osteuropa und verlangte zudem horrende Summen für die Unterbringung in Wohnwägen.
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach und der Staatsanwaltschaft Offenburg hat das Amtsgericht Lahr den Mann und die Frau nun jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf jeweils zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Sie hatten vorgegeben, Beschäftigte von osteuropäischen Zeitarbeitsfirmen für Ihren Karosseriebetrieb entliehen zu haben, konnten die dazu erforderliche Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit jedoch nicht vorweisen.
Beschäftigte hatten keine Aufenthaltserlaubnisse
Den Arbeitnehmern fehlten somit die notwendigen Aufenthaltserlaubnisse, auch bezahlten die Unternehmer über einen Zeitraum von zwei Jahren keine Sozialversicherungsbeiträge. Der verursachte Schaden beläuft sich auf rund 50 000 Euro. Der Tatvorwurf gegen das Ehepaar lautete somit auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in achtzehn Fällen und Wucher in drei Fällen.
Die Unternehmer beschränkten sich nämlich nicht auf die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltserlaubnis, sonders verlangten auch noch horrende Summen für die Unterbringung in einem Wohnwagen. So verlangten sie von drei Arbeitnehmern Mieten, die den ortsüblichen Mietpreis um das Achtfache überstiegen. Mehr als 6 200 Euro muss das Ehepaar deshalb zurückerstatten. Nachzahlungsbescheide für die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge ergingen ebenfalls gegen den Mann und die Frau.
Bauunternehmer aus dem südlichen Ortenaukreis zu Geldstrafe verurteilt
Gegen einen Bauunternehmer aus dem südlichen Ortenaukreis verhängte ebenfalls das Amtsgericht Lahr eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. In diesem Fall hatten die Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt, dass der Beschuldigte ein privates Bauvorhaben von drei ausländischen Arbeitern hatte ausführen lassen. Diese durften zwar visumsfrei nach Deutschland einreisen, anschließend jedoch ohne Genehmigung, welche nicht erteilt wurde, keine Arbeit aufnehmen. Gegen die drei Männer erging eine Ausreiseverfügung. Ein von den Zöllnern wegen unerlaubten Aufenthalts gegen diese jeweils eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde später wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Entscheidungen des Amtsgerichts sind inzwischen alle rechtskräftig.
Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens sind von illegaler Beschäftigung betroffen, besonders die lohnintensiven Branchen wie die Baubranche, das Hotelgewerbe, der Pflegesektor und das Logistikgewerbe. Die Folgen sind unter anderem eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Staates durch ausbleibende Steuern, eine Benachteiligung legal handelnder Unternehmen und die Vernichtung von Arbeitsplätzen. Die durch Schwarzarbeit verursachte Schadenssumme betrug insgesamt im Jahr 2022 dem Bundesinnenministerium zufolge rund 686 Millionen Euro. Bundesweit kam es zu über 111 000 Strafverfahren und knapp 48 000 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.