Nach dem beteiligten Mann muss sich auch dessen Frau nach dem Sex in einer Kirche vor Gericht verantworten. Die Hintergründe.
Nach dem Sex in einer oberbayerischen Kirche muss sich nach dem beteiligten Mann auch seine Frau vor einem Gericht verantworten. Anfang Februar sei die Verhandlung gegen sie vor dem Amtsgericht Rosenheim angesetzt, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Gegen die Frau war zunächst ein Strafbefehl ergangen. Weil sie Widerspruch dagegen einlegte, kommt es nun zum Termin vor einem Richter.
Vor dem Landgericht Traunstein muss sich seit diesem Monat bereits der Mann der Angeklagten verantworten – unter anderem, weil er in der Nähe des Altars in der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit ihr gehabt und davon Bilder gemacht haben soll.
Altar muss womöglich neu gesegnet werden
Dem gebürtigen Rosenheimer, der sich zu Prozessauftakt nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn geäußert hatte, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage. Er ist zudem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt.
In der Kirche muss nach dem Akt womöglich der Altar neu gesegnet werden. Die Entscheidung, ob es dazu kommt, ist noch nicht getroffen, wie ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising mitteilte. Eine solcher Ritus sieht laut Kirche vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet wird. „Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte der Bistumssprecher.