Viele Fälle betreffen Jugendliche, die Fotos von Gleichaltrigen teilen. Foto: dpa/Armin Weigel

Vor zwei Jahren beschloss die Regierung ein Gesetz, um schärfer gegen sexualisierte Darstellungen von Kindern vorzugehen. Jetzt wird es erneut überarbeitet – endlich, findet unsere Hauptstadt-Korrespondentin.

Als das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen wurde, musste es schnell gehen. Es blieben wenige Monate bis zur Bundestagswahl, das Projekt sollte noch vor Ende der Legislatur noch durchgehen. Wohl aus diesem Grund passierten einige folgenschwere Fehler. Die will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in diesem Jahr endlich beheben. Das ist gut so. Um nicht zu sagen: überfällig.

Dabei war das Anliegen der Gesetzesverschärfung ehrenwert, denn es ist wichtig, entschiedener gegen die sexualisierte Darstellung von Kindern vorzugehen. Solche Inhalte zu besitzen und zu verbreiten, gilt seitdem als Verbrechen und kann härter bestraft werden.

An der Realität vorbei

Doch die derzeitige Regelung trifft viele Menschen, auf die das Gesetz eigentlich nie zielte. So macht sich zum Beispiel ein Schüler strafbar, der Nacktbilder einer Klassenkameradin in einer Chatgruppe entdeckt und diese an die Lehrerin weiterleitet, um das Problem zu melden. Oder auch 17-Jährige, die solche Fotos unter Freunden teilen, ohne zu wissen, dass sie etwas Verbotenes tun. Das zeigt, dass das aktuelle Gesetz an der Realität vorbeigeht.

Weil die Strafverfolger auch in solchen Fällen ermitteln müssen, haben sie weniger Zeit, sich auf die relevanten Täter zu konzentrieren: auf Pädophile, die pornografische Inhalte untereinander austauschen. Dagegen gilt es alle Kräfte zu bündeln.