Genießt eine Gemeinschaftsunterkunft den gleichen Schutz wie eine private Wohnung? Um diese Frage geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger ist kein Unbekannter.
Wieder einmal hat Alassa Mfouapon Behördenpost bekommen. Nachdem sein Fall endgültig geklärt sei, ende nun auch seine Aufenthaltsgestattung, teilte ihm das Ravensburger Ausländeramt in dem Schreiben mit. Stattdessen werde ihm eine Duldung erteilt. Das aber ist für Flüchtlinge keine gute Nachricht. Geduldet ist man nur bis zur Abschiebung. Der Betroffene kann gleich gehen – oder warten, bis er abgeholt wird.
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