Gil Ofarim (links) und sein Anwalt Alexander Stevens Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Im Prozess vor dem Landgericht Leipzig gegen den Rocksänger Gil Ofarim bezweifelt die Verteidigung, dass es ein faires Verfahren geben wird. Die Aussagen des Rechtsanwalts.

Nach Eröffnung des Prozesses gegen den jüdischen Sänger Gil Ofarim hat sich dessen Verteidiger vor dem Landgericht Leipzig zu den Vorwürfen geäußert. Bei dem Fall handle es sich um einen „klassischen Fall von Aussage gegen Aussage“, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens am Dienstag nach Verlesung der Anklage. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren ein diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41 Jahre alten Ofarim unter anderem falsche Verdächtigung und Verleumdung vor. Laut Anklage hatte der Münchner im Oktober 2021 in einem viral gegangenen Video geschildert, dass ein Mitarbeiter eines Leipziger Hotels ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Zuvor hatte sich der Musiker über die Bevorzugung von Gästen beschwert, die hinter ihm in der Warteschlange gestanden hätten.

Zehn Verhandlungstage angesetzt

Möglich sei, dass es sich bei dem Fall um ein Missverständnis oder schlechten Humor handele - oder eben doch um eine „antisemitische Anspielung“, sagte der Anwalt. Für die Gesellschaft sei es wichtig, dass das Gericht die Wahrheit ermittle.

Außerdem betonte der Rechtsanwalt, es gehe „nicht um den Stern, sondern um die Diskriminierungserfahrung“. Mobbing und Diskriminierung seien - besonders für Opfer - schwer nachzuweisen. Die öffentliche Meinung sei in dem Fall von mehreren Lügen bestimmt. So sei es beispielsweise falsch, dass das Hotel nach dem Vorfall ergebnisoffen und fair ermittelt habe. Auch halte die Verteidigung es für „völlig unplausibel“, dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie es der Hotelmitarbeiter geschildert habe.

Das Gericht hat in dem Verfahren bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt. Der Vorsitzende Richter hatte nach Verlesung der Anklage erklärt, es sei eine „allgemeinkundige Tatsache“, dass in allen Schichten und Strömungen in Deutschland offener und verdeckter Antisemitismus anzutreffen sei.