Der Angeklagte war bereits zu einer Bewähr­ungsstrafe verurteilt worden und wurde rückfällig. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 56-jährigen Mann, der darüber hinaus hunderte von kinderpornografischen Bildern besaß. Die Taten spielten sich im Kreis Böblingen ab.

Mit gesenktem Kopf verfolgte der Angeklagte die Ausführungen des Vorsitzenden Richters der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, der erklärte, warum der 56-Jährige zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag seiner Verteidigerin, die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von vier Jahren und fünf Monaten gefordert. Beide erklärten anschließend, dass sie auf Rechtsmittel verzichten, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.