Teuren Marken nachempfunden: Billigware aus Asien Foto: HZA/Zoll Stuttgart

Ein Käufer wittert ein Topangebot im Internet: Eine asiatische Handelsplattform bietet Designermode und Luxusuhren zu Spottpreisen an. Doch am Zoll wird das Paket gestoppt.

Schuhe und eine Sonnenbrille von Louis Vuitton, Käppis und Sneaker von Prada, Hose und Polohemd von Gucci und dazu noch eine Rolex-Uhr: Dieses Nobel-Outfit hätte beim regulären Einkauf mit vielen Tausend Euro zu Buche geschlagen. Folglich wurden Mitarbeitende des Zollamts Böblingen hellhörig, als ein Mann diese Sendung mit dem angegebenen Warenwert von 450 Euro bei ihnen abholen wollte – und das Paket für die Einfuhr abfertigen. Die Zollbeamtinnen und -Beamten nahmen Kontakt zu den Inhabern der Markenrechte auf. Dabei bestätigte sich der Verdacht: Die über eine asiatische Plattform bestellten Modeartikel waren Plagiate. Sie wurden eingezogen, der Zoll vernichtet sie nun.

Die Inhaber der Markenrechte gehen zivilrechtlich gegen Käufer vor

„Produktpiraterie ist in Deutschland verboten, aber kein Offizialdelikt“, erläutert Thomas Seemann, der Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart. Das bedeute, dass der Zoll die Lieferung im Auftrag der Rechteinhaber stoppe. „Und die müssen dann sagen, ob es Fälschungen sind.“ Ist das der Fall, dräuen dem Kunden zivilrechtliche Schritte. Neben dem Einkaufspreis kommen unter Umständen pro Produkt noch rund 500 Euro auf den Mann zu, der an das Modeschnäppchen geglaubt hatte. Im Fall des in Böblingen abgefangenen Päckchens hätten sich alle vier Firmen dazu entschlossen, sagte der Pressesprecher.

Der Kauf von gefälschten Markenartikeln sei in der Reisezeit ein großes Thema. Komme jemand mit einem mutmaßlichen Plagiat am Heimatflughafen an, sei es schwierig, das nachzuweisen. Es könne schließlich sein, der Unterschied zum Original sei der Käuferin oder dem Käufer im Ausland nicht klar gewesen. Anders sehe es allerdings aus, wenn jemand kofferweise solche Ware anbringe. Das rieche dann verdächtig nach einer gewerbsmäßigen Einfuhr.

Auch wenn man mitunter für die am Strand von fliegenden Händlern erworbenen T-Shirts oder Brillen im Stil namhafter Hersteller nicht bei der Einreise belangt werde, sei dennoch Vorsicht geboten. Viele Länder würden nicht gegen die Händler vorgehen, sondern gegen die Kundinnen und Kunden, die am Strand Schnäppchen machten. Und das könne teuer werden.