Die Umgehung hätte an den Kreisverkehr angebunden werden sollen. Foto: Werner Kuhnle

Nachdem eine Normenkontrollklage dreier Landwirte aus Affalterbach gegen die geplante Ortsentlastungsstraße erfolgreich war, hat das Gericht jetzt die Begründung nachgereicht. Die von den Landwirten vorgebrachten Gegenargumente haben dabei fast keine Rolle gespielt.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seiner Entscheidung vom 13. Juli dieses Jahres den drei Jahre zuvor aufgestellten Bebauungsplan der Gemeinde zugunsten einer Umgehungsstraße für unwirksam erklärt hat, liegt jetzt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Gescheitert sind die jahrelangen Planungen daran, dass der geplante Straßenneubau als Gemeindestraße konzipiert gewesen sei, so der VGH. Tatsächlich handle es sich aber um eine Landesstraße. Und dafür hätte die Gemeinde die ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Trägers der künftigen Baulast einholen müssen, also die des Landes. Das sei jedoch nicht geschehen.